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Streit um Kameras zieht Kreise

Bremerhaven. Der Streit um die Videokameras an Rettungswagen der Feuerwehr beschäftigt demnächst auch den für Datenschutz zuständigen Ausschuss der Bremischen Bürgerschaft (Landtag). „Wenn es zu dieser Frage eine Lücke im Gesetz gibt“, so dessen stellvertretender Vorsitzender Elias Tsartilidis (SPD), „dann müssen wir darüber reden.“ Die CDU spricht sich für die Videoüberwachung aus, die Fraktion Repili ist grundsätzlich dagegen.

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Imke Sommer, hatte Feuerwehrdezernent Jörn Hoffmann (SPD) aufgefordert, die Kameras an Rettungswagen wieder abbauen zu lassen. Nach ihrer Auffassung gibt es dafür keine rechtliche Grundlage.

Die Kameras waren nach mehreren gewalttätigen Übergriffen auf Rettungssanitäter installiert worden. Sie sollen Angreifer abschrecken oder deren Identifizierung ermöglichen.

Die Datenschützerin beruft sich auf das Bremische Hilfeleistungsgesetz, das auch den Einsatz von Rettungswagen regelt. Danach sei das Anbringen von Überwachungskameras an Rettungsfahrzeugen nicht erlaubt. Stadtrat Hoffmann wiederum verweist auf das Bremische Datenschutzgesetz, mit dem der Kameraeinsatz vereinbar sei.

Dieser Widerspruch müsse geklärt werden, findet Tsartilidis. Dass das Hilfeleistungsgesetz keine speziellen Regelungen zum Einsatz von Videokameras enthält, erkläre sich auch aus der Zeit, in der es entstanden sei. „Vor zehn Jahren war es noch gar nicht vorstellbar, dass Lebensretter Ziel von gewalttätigen Angriffen werden könnten.“

Man müsse aber auch darüber reden, so Tsartilidis, ob die Kameras tatsächlich abschreckend wirken und in wieweit die Privatsphäre von Patienten und Passanten berührt sei. In der Ausschusssitzung sollen auch Personalvertreter der Feuerwehr Gelegenheit bekommen, ihre Ansicht dazu darzulegen. „Die Beschäftigten wünschen sich die Kameras“, weiß Tsartilidis, „das muss man akzeptieren“.

„Kameras schützen nicht“

Die aus Rentner-, Piraten- und Linkspartei zusammengesetzte Stadtverordnetenfraktion Repili sieht durch die Kameraüberwachung die vom Grundgesetz geschützten Persönlichkeitsrechte der Bürger verletzt. „Kameras verhindern auch keine Straftaten“, ist Repili-Sprecher Mario Tants überzeugt. Alkoholisierte Gewalttäter ließen sich von einem Aufkleber, der auf die Videoüberwachung hinweist, nicht abschrecken. Die Fraktion begrüße allerdings alle anderen zum Schutz des Rettungspersonals getroffenen Maßnahmen.

Die CDU dagegen hält die Videoüberwachung für sinnvoll. Das Verhalten der Datenschutzbeauftragten sei völlig unverständlich, meint der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Thorsten Raschen. Die rechtlichen Bedenken der Repili-Fraktion bezeichnete er als „Schlag ins Gesicht der Rettungskräfte“. (rad)

Artikel vom 07.01.12 - 07:00 Uhr
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