Die Landesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Imke Sommer, hatte Feuerwehrdezernent Jörn Hoffmann (SPD) aufgefordert, die Kameras an Rettungswagen wieder abbauen zu lassen. Nach ihrer Auffassung gibt es dafür keine rechtliche Grundlage.
Die Kameras waren nach mehreren gewalttätigen Übergriffen auf Rettungssanitäter installiert worden. Sie sollen Angreifer abschrecken oder deren Identifizierung ermöglichen.
Die Datenschützerin beruft sich auf das Bremische Hilfeleistungsgesetz, das auch den Einsatz von Rettungswagen regelt. Danach sei das Anbringen von Überwachungskameras an Rettungsfahrzeugen nicht erlaubt. Stadtrat Hoffmann wiederum verweist auf das Bremische Datenschutzgesetz, mit dem der Kameraeinsatz vereinbar sei.
Dieser Widerspruch müsse geklärt werden, findet Tsartilidis. Dass das Hilfeleistungsgesetz keine speziellen Regelungen zum Einsatz von Videokameras enthält, erkläre sich auch aus der Zeit, in der es entstanden sei. „Vor zehn Jahren war es noch gar nicht vorstellbar, dass Lebensretter Ziel von gewalttätigen Angriffen werden könnten.“
Man müsse aber auch darüber reden, so Tsartilidis, ob die Kameras tatsächlich abschreckend wirken und in wieweit die Privatsphäre von Patienten und Passanten berührt sei. In der Ausschusssitzung sollen auch Personalvertreter der Feuerwehr Gelegenheit bekommen, ihre Ansicht dazu darzulegen. „Die Beschäftigten wünschen sich die Kameras“, weiß Tsartilidis, „das muss man akzeptieren“.
Die CDU dagegen hält die Videoüberwachung für sinnvoll. Das Verhalten der Datenschutzbeauftragten sei völlig unverständlich, meint der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Thorsten Raschen. Die rechtlichen Bedenken der Repili-Fraktion bezeichnete er als „Schlag ins Gesicht der Rettungskräfte“. (rad)

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