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Schulleiter droht Abmahnung


Bremerhaven. Eltern sollten offenbar nicht wissen, dass ihr lern- oder sprachbehindertes Kind ins Förderzentrum oder auf die Regelschule gehen kann. Diese Wahlfreiheit sieht das neue Schulgesetz vor. Der Schulleiter des Förderzentrums Georg-Büchner-Schule I fordert alle Grundschulleiter in einem Schreiben auf, gegenüber Eltern zu schweigen. Von Denise von der Ahé


„Wir bitten Sie/Dich ganz dringend, in den Beratungsgesprächen die Eltern nicht auf diese Möglichkeit der integrativen Beschulung in 2010/2011 hinzuweisen, wie dies leider bereits in Einzelfällen geschehen ist“, schreibt der Schulleiter. „Diese Information würde bei vielen Eltern Erwartungen wecken, die nicht erfüllt werden können, von dem Aufwand für abweisende Gespräche ganz zu schweigen.“

Eltern sind entsetzt

„Das ist ein starkes Stück und gesetzwidrig – ich bin entsetzt“, sagt die Sprecherin des Zentralelternbeirates, Eva Tiedge. „Die Eltern werden für dumm verkauft. Man will immer transparent sein. Und dann werden die Eltern in Unkenntnis gelassen, wenn es darauf ankommt.“ Der Schulleiter war gestern für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Den Brief hat er ohne Abstimmung mit dem Schulamt verschickt. „Er durfte das nicht“, sagt Schuldezernent Dr. Rainer Paulenz (SPD). Offenbar habe er die Situation an der Büchner-Schule stabil halten wollen und befürchtet, die Reform könne zu schnell gehen. Paulenz: „Das wird nun disziplinarrechtlich geprüft. Ich schätze, dass der Schulleiter eine Abmahnung bekommt, so etwas zu unterlassen.“

Laut Schulgesetz sollen Förderzentren schrittweise in Regelschulen integriert werden. Bis dahin können Eltern wählen. Im Sommer will die Georg-Büchner-Schule II mit der Inklusion beginnen – behinderte und nichtbehinderte Schüler sollen dann gemeinsam lernen. Maximal sechs Kinder werden am Pilotprojekt teilnehmen. Die übrigen Schulen starten 2011/2012.

Der Schulleiter habe wohl nicht gewollt, dass es einen Ansturm auf die Georg-Büchner-Schule II gebe, so Paulenz. „Da hätte er sich nicht einmischen dürfen.“ Am Montag will der Dezernent „zur Klarstellung“ einen Elternbrief verschicken.

In Bremen starten alle Oberschulen schon im Sommer mit der Inklusion. Zwei Drittel der Eltern wollten ihr behindertes Kind auf die Regelschule schicken, sagt Karla Götz, Sprecherin des Bildungsressorts. Zwar sieht das Schulgesetz die Wahlfreiheit der Eltern „im Rahmen der Kapazitäten“ vor. „Aber auch wenn es vorerst nur ein Wahlrecht mit Einschränkungen ist, muss man die Eltern zumindest darüber informieren“, fordert Bernd Winkelmann, Landesvorstandssprecher der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. „Das ist nicht ausreichend geschehen.“

Artikel vom 12.03.10 - 13:00 Uhr
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