Zu sanieren war da nichts mehr, erfuhr Baudezernent Volker Holm (CDU) von den Gutachtern, die sich nur noch unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen in diese Häuser hineintrauten. Man dürfe aber auch nicht zulassen, dass diese „faulen Äpfel“ die gesamte Nachbarschaft madig machen. Die Bremerhavener Straße 3 konnte gegen Zahlung der Gerichtskosten bei einer Zwangsversteigerung erworben werden. Das Haus in der Heinrichstraße wird dem Eigentümer für null Euro abgenommen. Die Abrisskosten trägt in beiden Fällen die Stadt. Umfrage
Was mit den frei werdenden Flächen passieren soll, ist noch nicht heraus. Es gäbe zwar Interessenten, sagt Holm. „Was wir aber auf keinen Fall dort haben wollen, sind Fertiggaragen. Für den Baustadtrat ist vor allem wichtig, dass „der Kreislauf der Spekulation unterbrochen wird“. Die Akteure in diesem halbseidenen Gewerbe nennt er „Haifische, Hyänen und Geier“.
Um Spekulanten „vom Acker zu jagen“, nutze man sämtliche strategischen Möglichkeiten“. Dazu gehört auch der Paragraph 207 des Baugesetzbuches, nachdem per Gerichtsbeschluss ein Vormund bestellt werden, wenn die Eigentümer sich jeglicher Verantwortung entziehen oder nicht handlungsfähig sind. Der Paragraph ist bisher noch nie angewendet worden. Bremerhaven will dafür der Vorreiter sein.

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