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Redliche Mieter kalt erwischt


Wulsdorf. Draußen immer noch fast null Grad – und drinnen keine Heizung, kein Heißwasser, kein Strom, kein Licht? Rund 20 Mieter im Wohnwasserturm befürchten, der Alptraum könnte wahr werden: Der Energieversorger SWB hat schriftlich angekündigt, die Allgemeinversorgung zu sperren. Grund: ausstehende Zahlungen des Hauseigentümers. Die Mieter sind baff: Sie haben immer alle Nebenkosten bezahlt. Von Susanne Schwan


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„So etwas ist in 37 Jahren, die ich hier wohne, nie vorgekommen“, ist Dorothea Patzke fassungslos über das Schreiben, in dem SWB sich – im Wortlaut – „gezwungen sieht, die Belieferung mit Strom, Gas und Wasser einzustellen“, da die Hausverwaltung „keine ausreichenden Zahlungen geleistet hat“. Er habe, betont Patzkes Nachbar Hans-Jörg Gernhuber, noch am gleichen Tag mit der Hausverwaltung, der Treubau-Verwaltung GmbH in Bremen, gesprochen, „es kam nur lapidar zurück, die SWB habe wohl voreilig reagiert“. Seine Frau Rita kramt Kontoauszüge und Korrespondenz mit den wechselnden Verwaltungen seit 2006 hervor. „Seitdem gibt es nur Ärger, weil am Haus nichts getan wird, weil es keine Nebenkostenabrechnungen gibt. Aber wir zahlen per Dauerauftrag Miete und Nebenkosten, was machen die damit?“

„Wenn wirklich alles abgestellt wird“, bangt Antje Grotheer, „wüsste ich keinen in der Stadt, wo ich hin kann, so ohne Toilette, ohne Dusche, Kochen, Heizen. Ich horte schon mal Plastikwannen voll Wasser.“

Auf Nachfrage der NZ wird bei der Treubau auf die Unternehmenszentrale in Mannheim verwiesen. Treubau, erklärt deren Sprecherin Anna Rapp, verwalte das Haus für die Eigentümer-Gesellschaft „Babcock & Brown Franz Portfolio 2“, deren Sitz gerade von Luxemburg nach Hamburg umgesiedelt sei: „Dort müssen unsere Zahlungslisten erst freigegeben werden.“ Das allerdings habe sich um etwa zwei Wochen verzögert.

Stimmt so nicht, kontert SWB: „Wir hatten schon mit Wirkung zum 18. Januar eine Sperrung angedroht“, erklärt Unternehmenssprecher Jörn Hoffmann, „als keine Reaktion kam, ging das Schreiben an die Hausbewohner raus. Das ist rechtens.“ Inzwischen, ergänzte die Treubau-Sprecherin gestern Nachmittag, habe die Buchhaltung erklärt, das Geld sei rausgegangen, „die Sperrung müsste vom Tisch sein.“ Ist sie – vorerst, sichert Hoffmann zu. „Es ist ja nicht unser Interesse, die Mieter zu treffen. Aber wir haben diese Situation mit der Verwaltung nicht zum ersten Mal...“

„Kaltmiete zurückhalten“

Eine Situation, die mit Mietshaus-Verwaltungen häufig vorkomme, auch in Bremerhaven, stellt Rechtsanwalt Peter Pletz klar. Als Zwangsverwalter kennt er Fälle dieser Art seit Jahren – und sieht für redliche Mieter kaum rechtliche Handhabe. Immerhin: „Kommt der Eigentümer seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nach, kann der Mieter vom Zurückbehaltungsrecht der Kaltmiete Gebrauch machen“, rät er, „bis der Eigentümer seine Pflicht erfüllt hat – und ihm ankündigen, einen eigenen Versorgungsvertrag mit SWB abzuschließen.“


Artikel vom 11.03.10 - 14:00 Uhr
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