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Platzverweis für Wettbüros


Bremerhaven. Das Geschäft mit Sportwetten wird neu geordnet. Laut Bremischem Glücksspielgesetz darf es in der Stadt ab 2013 nur noch maximal 40 Wettbüros geben. Beim Bürger- und Ordnungsamt sind jedoch 70 private Anbieter gelistet – für 30 von ihnen würde das Gesetz also das Aus bedeuten. Auch die Bedingungen für den Betrieb eines Wettbüros werden verschärft. Von Dominic Rahe


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Laut Bremischem Glücksspielgesetz darf es im nächsten Jahr noch maximal 40 private Wettannahmestellen in der Stadt geben. Die Betreiber müssen zudem strengere Auflagen für eine Zulassung erfüllen. Unter anderem dürfen Annahmestellen nicht in Spielhallen eingerichtet werden. Foto ae

Das neue Glücksspielgesetz greift schon seit Juli. Die Auswirkungen bekommen die Wettbüro-Betreiber allerdings verspätet zu spüren: Voraussichtlich zu Beginn des nächsten Jahres sollen europaweit unter privaten Wettfirmen 20 Konzessionen vergeben werden. Mit den Anbietern können die Büros dann als Vermittler zusammenarbeiten.

Jeder Konzessionsnehmer darf in der Stadt jedoch nur ein Mal vertreten sein – ein Mal im Norden, ein Mal im Süden. Ordnungsamts-Leiter Horst Keipke: „So kann es keinen Wildwuchs von Wettbüros mehr geben. Wir haben mehr Kontrolle.“

Die Stadt kann aber nicht nur die Anzahl von Wettbüros begrenzen, sie kann auch die Bedingungen, unter denen sie eröffnet werden, diktieren. So muss zwischen zwei Annahmestellen künftig ein Abstand von 250 Metern eingehalten werden. „Für einige kann das schon eng werden“, sagt Keipke. Etwa für die Lokalbesitzer an der Hafenstraße oder in Geestemünde, wo nur die Georgstraße zwei Wettbüros trennt.

Die Reform greift aber noch weiter. Vermittlungsstellen dürfen künftig nicht in einer Spielhalle oder Spielbank eingerichtet werden. Auch eine Baugenehmigung ist erforderlich. Zudem müssen Anbieter bessere Vorkehrungen treffen, um den Zutritt Minderjähriger zu verhindern. Computer oder Terminals, an denen Internet-Poker gespielt wird, dürfen ebenfalls nicht mehr aufgestellt werden. „Bis zur Erteilung aller Erlaubnisse ist der Betrieb einer Vermittlungsstelle unverändert gesetzeswidrig“, sagt Daniel Heinke, Sprecher vom Senator für Inneres.

Dennoch läuft das Geschäft in einigen Lokalen weiter. „Mehrere Büros haben das bisherige Verbot angefochten“, sagt Keipke. „Und so lange die Verfahren und Widersprüche laufen, können sie den Betrieb weiterführen. Damit wird dann 2013 aber Schluss sein.“

Von den bei der Stadt registrierten 70 Annahmestellen hätten einige ohnehin schon aufgegeben und geschlossen. Dafür sollen in mehreren Cafés oder Vereinsheimen nun illegal Wetten angeboten werden. Keipke: „Da kommt viel Arbeit auf uns zu.“

Von den Anbietern in der Stadt gibt es bisher kaum Reaktionen auf das Gesetz. Die meisten geben sich zugeknöpft, wollen sich nicht öffentlich äußern. „Das neue Gesetz“, sagt ein Betreiber, „sichert vielen ein Hoheitsgebiet mit Kundenstamm. Die anderen gucken in die Röhre.“

Jetzt gehe es darum, schnell zu sein und sich mit möglichen Konzessionsnehmern zu einigen. Wer in der Stadt eine Annahmestelle eröffnen will, kann ab sofort eine Erlaubnis beantragen. Über die Zulassung wird aber erst nach der Konzessionsvergabe Anfang 2013 entschieden.


Artikel vom 18.08.12 - 12:00 Uhr
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