Unabhängig von der Person Frost stellt Riemer nämlich grundsätzlich infrage, dass ein hauptamtlicher Dezernent allein nach Absprache der regierenden Parteien gewählt werden darf. Den Grünen war in den Koalitionsverhandlungen mit der SPD das Vorschlagsrecht für diesen Posten zugestanden worden. Dieses Zugeständnis sei der Preis für die Zustimmung der Grünen zum Hafentunnel gewesen, sagt der Anwalt: „Das ist keine Bestenauslese.“ Die Koalitionsvereinbarung sei daher unwirksam.
Bezweifelt wird außerdem, dass ein hauptamtlicher Stadtrat ein politischer Beamter ist. Nach den beamtenrechtlichen Grundsätzen dürften bei dessen Auswahl lediglich Eignung, Befähigung und fachliche Leistung eine Rolle spielen. Nach politischer Couleur könnten allein die ehrenamtlichen Stadtratsposten besetzt werden.
Wenn dem Antrag auf einstweilige Anordnung stattgegeben wird, darf der von der Stadtverordnetenversammlung bereits gewählte Schulleiter Frost so lange nicht ernannt werden, bis das Oberverwaltungsgericht über die Rechtmäßigkeit dessen Bewerbung entschieden hat.
Dabei muss auch über den Einwand beraten werden, das Frost den Anforderungen des Ausschreibungstextes nicht genüge und daher per se nicht wählbar sei. Verlangt wurde Leitungserfahrung in der Schulverwaltung. Der gehörten nach Definition des Bremischen Schulgesetzes zwar die Oberschulräte, aber keine Schulleiter wie Frost an, meint der Paulenz-Anwalt.
Da Frost aus seiner Sicht nicht wählbar und die Koalitionsvereinbarung unwirksam war, müsse die Stadtverordnetenversammlung erneut über die Besetzung des Stadtratpostens abstimmen. Da andere Bewerber gegen ihre Zurückweisung keine Rechtsmittel eingelegt hätten, bliebe Paulenz als einziger Kandidat für die Neuwahl übrig.
Nach Informationen der NORDSEE-ZEITUNG hat es noch unmittelbar vor der Stadtverordnetenversammlung ein Gespräch zwischen SPD-Parteichef Martin Günthner und dem Genossen Paulenz gegeben. Dabei soll es darum gegangen sein, Paulenz zur Rücknahme seiner Kandidatur zu bewegen. Und um die Frage, unter welchen Bedingungen er dazu bereit sei.
Zu einer Einigung ist es bekanntlich nicht gekommen, denn Paulenz stellte sich zur Wahl und erhielt sogar zwei Stimmen aus der SPD-Fraktion. Eine weitere war ungültig. So fiel das Ergebnis mit 24 zu 22 Stimmen denkbar knapp aus. Ein Abweichler mehr und es hätte ein Patt gegeben. Für einige Grüne wäre das Grund genug gewesen, die Koalition aufzukündigen.
Deren Fraktionschef Claudius Kaminiarz wollte zu dem juristischen Vorstoß von Paulenz keine rechtliche, wohl aber eine politische Bewertung abgeben. „Ich frage mich, welche Motivation dahinter steckt“, sagte er am Freitag. „Das kann doch nur destruktiv wirken.“ In einer Zeit, wo der Dezernent „als Motor der Schulreform“ auftreten müsse, dürfe man nicht in Kauf nehmen, dass das Amt über längere Zeit gar nicht besetzt wird.
Auch Oberbürgermeister Melf Grantz (SPD) wollte sich wegen des schwebenden Verfahrens nicht zu der Personalie Paulenz äußern. Die Stadt habe jedoch einen Rechtsanwalt damit beauftragt, ihre Interessen in dieser Angelegenheit wahrzunehmen.

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