
In der Vergangenheit war daher oft die mangelnde Versorgung kritisiert worden. Noch im Juni bezeichnete das Gesundheitsressort in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Bürgerschaftsfraktion die Versorgungssituation als „ausgesprochen unbefriedigend“.
Die Aufstockung der Therapeuten geht auf ein Gesetz des Bundes zurück. Danach müssen ein Fünftel des Bedarfes an Psychotherapeuten speziell für Kinder und Jugendliche zugelassen sein. Das wird nun erfüllt. Kinder und Jugendliche würden der Bevölkerungszahl entsprechend angemessen versorgt, betont Dr. Jens Kaufmann, Leiter der Zulassungsabteilung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen.
Die Zahl der Therapeuten insgesamt erhöht sich stadtweit auf 49. Damit steige die vorhandene Überversorgung von 117 auf 137 Prozent, so Kaufmann. Dies war in der Vergangenheit der Grund dafür, warum nicht mehr Therapeuten für Kinder und Jugendliche zugelassen werden konnten.
Generell ist es offenbar nicht einfach, Therapeuten für Bremerhaven zu gewinnen. Aber in diesem Fall hatte die Kassenärztliche Vereinigung Glück. „Wir hatten so viele Bewerber wie Stellen vergeben worden sind“, sagt Kaufmann. Eine Therapeutin hat ihre Praxis bereits in der „Bürger“ eröffnet.
„Wir merken jetzt schon, wie angenehm es ist, Kontaktdaten weitergeben zu können“, sagt Frank Forstreuter, Oberarzt der Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Denn mitunter ist eine Anschlussbehandlung durch einen niedergelassenen Therapeuten notwendig.
Auch die Tagesklinik in der Virchowstraße soll um zehn auf 20 Behandlungsplätze erweitert werden. Fünf weitere Plätze seien für Kinder geplant und fünf für Jugendliche, so Forstreuter. Damit gäbe es erstmals ein wohnortnahes Angebot für Jugendliche, die bislang in das Klinikum Bremen-Ost fahren mussten. Zurzeit werde geprüft, ob die Tagesklinik erweitert werden oder es einen neuen Standort in der Nähe des Bürgerparks geben soll.
Aufgrund der bisherigen Mangelversorgung hätten Kinder bis zu neun Monate auf einen Behandlungsplatz warten müssen, sagt Forstreuter. „Und das bei teilweise schweren seelischen Störungen.“ Das sei medizinisch nicht vertretbar.

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