Als Wunschkandidat von Oberbürgermeister Melf Grantz (SPD) galt sein bisheriger Kanzleimitarbeiter Claus Polansky. Hat ihm der OB schon vorher versprochen, dass er den gutbezahlten Spitzenjob bekommt? Vom Magistratssprecher gibt es keine konkrete Antwort auf die Frage. Er schreibt: „Es hat ein ordentliches Ausschreibungsverfahren gegeben.“
Fast gleichzeitig hat ein anderer Sozialdemokrat eine Strafanzeige beim Staatsanwalt eingereicht. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Sascha Raabe zeigte Bundesentwicklungshilfeminister Dirk Niebel (FDP) an. Der Grund: Verdacht auf Untreue. Niebel soll einer Parteifreundin eine Stelle in seinem Ministerium versprochen haben, obwohl das reguläre Auswahlverfahren noch lange nicht beendet war. Dadurch seien für das Bewerbungsverfahren 60 000 Euro verpulvert worden.
Die Kosten für die Ausschreibung waren in Bremerhaven günstiger. Aber die Auswirkungen sind für den FDP-Stadtverordneten Bernd Schomaker dennoch gravierend. Wiederholt seien in der Vergangenheit Posten in Koalitionsabsprachen verteilt worden. „So ein Vorgehen ist einfach nur widerwärtig“, sagt er.
„So werden der Stadt Chancen genommen“, beklagt Schomaker, „denn wer will sich hier denn noch bewerben?“ Er hatte die Hoffnung, dass mit den Grünen so etwas nicht zu machen ist, weil sie früher zu den größten Kritikern von Absprachen gehörten. Sollte auf Bundesebene Niebel sich genauso verhalten haben, „dann ist auch das zu verurteilen“, betont der Liberale.
Der FDP-Mann will die Fähigkeiten von Polansky nicht bewerten, „das kann ich nicht“. Aber dass mit Beate Gissel-Baden eine erfahrene Amtsleiterin im Verfahren scheitert, weil sie angeblich bestimmte Anforderungen nicht erfüllt, ist in seinen Augen „anrüchig“.
„Polanskys Anerkennung wird so angekratzt“, sagt auch CDU-Fraktionschef Paul Bödeker. Er befürchtet ebenfalls, dass solche fingierten Stellenausschreibungen sich herumsprechen. „Wir dürfen uns nicht wundern, wenn von außen sich niemand mehr bewirbt“, warnt er.
Die Kandidaten werden laut Magistratssprecher schriftlich vom Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens benachrichtigt. Innerhalb einer Frist von zwei Wochen haben sie dann die Möglichkeit, gegen die Auswahl zu klagen. (mue)
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