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Kita wirft Dreijährige raus


Lehe. Am Mittwoch hatte die dreijährige Hanna* ihren ersten Tag im Kindergarten – am Donnerstag ihren letzten. Das kleine Mädchen darf den DRK-Kindergarten Lange Straße nicht mehr besuchen, weil ihr Vater wegen schwerer Körperverletzung vorbestraft ist. Eltern anderer Kinder hatten sich beschwert, weil sie den Mann in der Tagesstätte gesehen hatten. Von Lina Friedrich


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Für Mutter und Tochter bleiben diese Türen verschlossen. Die dreijährige Hanna wird nach nur zwei Tagen aus dem DRK-Kindergarten Lange Straße geworfen. Grund ist eine Straftat des Vaters vor einem Jahr. Foto ls

Die Leiterin des Kingergartens teilte Hannas Mutter am Telefon mit, dass ihre Tochter nicht länger die Einrichtung besuchen dürfte, um den guten Ruf des Kindergartens nicht zu gefährden.

Hannas Papa hatte im Mai 2011 mit einer Schere auf einen Nebenbuhler eingestochen und ihn schwer verletzt. Vom Gericht wurde er wegen der Tat zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, er ist in psychologischer Behandlung und macht ein Anti-Aggressions-Training. „Ich habe einen Fehler gemacht“, sagt er, „aber warum soll meine Tochter darunter leiden?“

Der Kindergarten will sich zu dem Rauswurf nicht äußern, bestätigt aber den Betreuungsvertrag der Familie gekündigt zu haben. „Es gibt ja noch andere Kindergärten“, sagt Dr. Marcus Kahrs, der Geschäftsführer des Deutschen Roten Kreuzes in Bremerhaven. Aus Gründen des Datenschutzes und um das Wohl des Kindes nicht zu gefährden, könne er sich nicht äußern, so Kahrs.

„Wir können das einfach nicht verstehen. Hanna kann doch nicht für eine Tat ihres Vaters bestraft werden“, sagt die Mutter. „Wir sind noch einmal zum Kindergarten gegangen und haben versucht, die Leitung zu überreden, ihre Entscheidung zu überdenken“, erzählt sie. Vergeblich. „Wir wollten vernünftig mit der Erzieherin reden. Ich habe sie angefleht und ihr versprochen, mich dem Kindergarten nicht zu nähern. Darauf meinte sie, ich könnte ja meine Meinung ändern“, sagt der 23-Jährige.

Eine ehemalige Nachbarin der Familie soll vom Kindergarten gefordert haben, das Kind nach nur einem Tag wieder vor die Tür zu setzen. Andernfalls würde sie mit ihren Kindern die Einrichtung verlassen. Die Frau war damals Zeugin der Tat gewesen, hatte das Opfer bis zum Eintreffen des Krankenwagens versorgt.

Hannas Eltern ist es wichtig, dass die Dreijährige einen Kindergarten besucht – wegen der sozialen Kontakte, und weil beide Eltern arbeiten. Gegen die Kündigung hat die Familie rechtliche Wege eingeleitet. Von der ehemaligen Nachbarin fühlen sie sich verleumdet. Zudem prüft ein Anwalt, ob die Kindergartenleiterin sich richtig verhalten habe, und auch das Jugendamt beschäftigt sich mit dem Vorfall. „Bei uns ist der Fall eingegangen. Wir werden das jetzt prüfen“, bestätigt Amtsleiterin Susanne Hild.

Hanna spielt nun alleine zu Hause und fragt, wann sie wieder in den Kindergarten darf. „Das war so toll da“, sagt sie.

*Der Name wurde geändert


Artikel vom 04.08.12 - 16:00 Uhr
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