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Kampf um die guten Posten


Bremerhaven. Bei den Hafenarbeitern gibt es zurzeit ein großes Thema: Was wird aus Peter Frohn? Arbeitet der umstrittene ehemalige Betriebsratschef des Gesamthafenbetriebsvereins (GHB) nach seiner Niederlage bei der Betriebsratswahl wieder wie jeder andere an der Kaje? Die Antwort muss jetzt das Arbeitsgericht liefern. Frohn will hier trotz seiner Niederlage einen der freigestellten Betriebsratsposten erkämpfen. Von Klaus Mündelein


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17 Jahre war Frohn (Foto) freigestellter Betriebsratsvorsitzender. In dieser Zeit hat er sich nicht nur Freunde gemacht. Bei der Betriebsratswahl im Juli unterlag seine Verdi-Liste der Konkurrenz deutlich. Frohn war umstritten. Als 2009 bei der Krise Hafenarbeiter Lohneinbußen hinnehmen mussten, zwangsversetzt oder gar entlassen wurden, machten viele ihn direkt für ihr Unglück verantwortlich. Es folgte eine öffentliche Schlammschlacht mit Anzeigen, die Verfahren wurde aber allesamt eingestellt.

Uwe Schmidt, sein am Ende erfolgreicher Konkurrent um den Posten des Betriebsratsvorsitzenden, punktete mit dem Versprechen, alles anders zu machen. „Kollegen für Kollegen“ lautete das Motto. Frohn ist weiterhin im 15-köpfigen Betriebsrat. Drei Kollegen sind hier dauerhaft freigestellt für ihre Tätigkeit als Arbeitnehmervertreter. Frohn und seine Mitstreiter forderten den dritten Posten ein für ihre Verdi-Liste, die bei der Wahl auf dem zweiten Platz gelandet war. Bekommen haben sie ihn nicht. Mit ihrer großen Mehrheit haben die Vertreter der Siegerliste ihre eigenen Leute auf die begehrten Posten gebracht.

Der Fall beschäftigt jetzt das Arbeitsgericht, wie Gerichtsdirektor Adolf Claussen bestätigte. Am 28. September wird in Bremerhaven verhandelt. Betriebsratsvorsitzender Schmidt bestätigte, dass er vom Gericht über das Verfahren informiert wurde.

Frohn ist davon überzeugt, dass seine Liste als zweitstärkste Kraft einen gesetzlichen Anspruch auf einen der freigestellten Posten hat. Dass ihm der verweigert wird, betrachtet er als Rechtsbruch. „296 Kollegen haben uns gewählt. Die haben einen Anspruch darauf, dass wir ihre Rechte wahrnehmen“, sagt er. Für seinen Anwalt Dr. Hubertus Hess-Grunewald ist die Rechtslage auch klar: Die zweitstärkste Liste habe sogar Anspruch auf den stellvertretenden Vorsitz im Betriebsrat. Ein Posten müsse ihr auf jeden Fall zugewiesen werden, und den solle Frohn als Listenführer bekommen.

Sollte Frohn wieder zu den Kollegen an die Kaje müssen, dürfte es ungemütlich werden. Im Internet wird er mit Häme und Wut bedacht. Im Schutz der Netz-Anonymität reicht das bis zur versteckten Drohung: „Soll er kommen, wir warten auf ihn!“ Ist das ernstzunehmen? Frohn zeigt sich kämpferisch und verweist darauf, dass er jeden der anonymen Schreiber verklage, wenn sie erwischt würden.

Artikel vom 08.09.12 - 16:00 Uhr
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