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Die neue Tür, die nicht rot sein darf


Geestemünde. Ralph Komoreck sieht rot. Zumindest, wenn es um das Thema Haustüren geht. Eine solche in dunkelrotem Farbton hat er sich einbauen lassen. „Geht so nicht“, sagt das Bauordnungsamt. Die rote Tür würde gegen das Ortsgesetz über die Gestaltung von Gebäuden und baulichen Anlagen der Siedlung „Am Bürgerpark“ verstoßen. Von Marcus Kretzner


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Ralph Komoreck vor seiner roten Tür. Nach Ansicht des Bauordnungsamtes verstößt der Anwohner der Siedlung „Am Bürgerpark“ damit gegen ein Ortsgesetz über die Gestaltung von Gebäuden in der Siedlung. Foto eer

Komoreck versteht die Welt nicht mehr. „Meine Fenster, Jalousien-Kästen und -Schienen sind allesamt in dunkelbraun gehalten. Da passt meine neue Tür im Dunkelrot-Ton bestens“, findet der Siedlungsanwohner. Dabei war ihm schon kurz nach dem Einbau der Tür im Herbst 2010 schnell klar, dass er Ärger bekommen würde. „Die Tür war gerade zwei Tage drin, da sagte mir der Vorsitzende der Siedlergemeinschaft, sie müsse wieder raus.“ Die Farbe würde nicht den Gestaltungsanforderungen entsprechen.

Im Paragrafen 5, Absatz 3 des Ortsgesetzes ist festgelegt, wie eine Haustür in der Bürgerpark-Siedlung auszusehen hat. Hier heißt es: „Fenster und Türen sind in Naturholz, Kunststoff (weiß oder naturholzfarben), Metall (weiß oder naturholzfarben) oder aus Holz mit einem weißen Anstrich zulässig.“

Kurz nach der Zurechtweisung durch den Vorsitzenden der Siedlungsgemeinschaft stehen Leute vor Komorecks Haus und machen Fotos seines Eingangs. „Die Herren sagten mir, sie kämen vom Bauordnungsamt und müssten dokumentieren, wie meine Haustür aussieht“, sagt Komoreck. Am 17. März 2011 erhält er schließlich ein Schreiben vom Bauordnungsamt. „Darin wurde mir mitgeteilt, dass meine Tür so nicht bleiben könne.“ Ralph Komoreck zieht einen Anwalt zu Rate und legt Widerspruch ein. „Denn“, so Komoreck, „die Farbe meiner Haustür ist durchaus naturholzfarben.“ Schriftlich bestätigt von zwei Fachfirmen.

Heimische Naturholzfarben

Das Bauordnungsamt bestreitet diese Tatsache nicht. Korrekt sei die Farbe der Tür dennoch nicht. In einem Schreiben an Ralph Komoreck heißt es, dass Sinn und Zweck dieser Vorschrift ein Festhalten an der ursprünglich, vorgefundenen natürlichen Farbgebung der Fenster und Türen sei, die sich an bekannten, in erster Linie heimischen Naturholzfarben orientiere. Der dunkelrote Farbton der Haustür Komorecks erfülle diese Voraussetzungen nicht.

„Ein Witz, denn im Ortsgesetz ist lediglich von naturholzfarben die Rede“, erzürnt sich Ralph Komoreck. „Von heimischer Naturholzfarbe kann ich dort nichts lesen.“ Eine Nachfrage der NORDSEE-ZEITUNG beim Bauordnungsamt bleibt unbeantwortet. „Kein Kommentar.“ Man wolle sich nicht dazu äußern, da es sich um ein schwebendes Verfahren handele.

Ralph Komorecks Widerspruch landet schließlich beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, wo er negativ beschieden wurde. Nun wurde er zum Umlackieren seiner Tür aufgefordert. „Ich sehe mich auch weiterhin im Recht“, sagt Komoreck. Dann fügt er noch hinzu, was ihn besonders ärgert: „In der Stadtmitte darf ein großer Baumarkt offenbar ohne Genehmigung seitens des Bauordnungsamtes seine Fassade knallorange lackieren. Der ,kleine Mann‘ hingegen darf sich nicht einmal eine rote Tür einbauen.“


Artikel vom 03.07.12 - 07:00 Uhr
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