
Vor einem Jahr waren zum ersten Mal zwei Männer in der „Bürger“ ohne erkennbaren Grund auf die Besatzung eines Rettungsfahrzeugs losgegangen und hatten einen der Sanitäter am Kopf verletzt. Wenige Wochen später erwartete die Helfer in einer Wohnung in Geestemünde kein Notfall, sondern ein ausgeflippter Bewohner, der ohne Vorwarnung mit dem Messer auf sie losging. Bei einem Einsatz in der Körnerstraße wurden Sanitäter von zwei Passanten angegriffen, die durch das halb geöffnete Seitenfenster auf sie einzuschlagen versuchten.
Daraufhin sind zunächst zwei Rettungswagen mit Rundum-Kameras ausgestattet worden. Am Mittwoch kam noch ein dritter hinzu. Dennoch sind zum wiederholten Male bei Einsätzen des Rettungsdienstes Medikamentenkoffer aus den Fahrzeugen gestohlen worden. Zuletzt am Montag in der Deichstraße. Weil die Einnahme der Medikamente lebensbedrohliche Konsequenzen haben könnte, musste die Wehr Warnmeldungen über den Rundfunk verbreiten lassen. Bei allen Fällen von Medikamentenklau sind die Koffer aus älteren Rettungswagen entwendet worden, die noch nicht mit Kameras ausgerüstet sind.
Wenn es nach der Datenschutzbeauftragten Dr. Imke Sommer geht, wird es auch keine weiteren Videokameras an Rettungswagen geben. Sie ist der Auffassung, dass es für diese Form der Überwachung keine Rechtsgrundlage gibt und verlangt auch die Demontage der bereits installierten Kameras.
Dezernent Hoffmann allerdings weigert sich, dieser Aufforderung nachzukommen: „Ich kann das überhaupt nicht nachvollziehen“, sagt er. „Wir überwachen nur einen engen Außenbereich, um Straftäter abzuschrecken.“ Bevor die Kameras installiert wurden, habe er sich bei der Datenschutz Nord GmbH abgesichert. Die landeseigene Gesellschaft ist bundesweit beratend tätig und kommt in ihrer Expertise zu dem Schluss, dass die Videokameras mit dem Bremischen Datenschutzgesetz vereinbar sind.
Die Landesdatenschutzbeauftragte beruft sich dagegen auf das Bremische Hilfeleistungsgesetz, dass auch den Einsatz von Rettungswagen regelt. Danach sei der Einsatz von Videokameras an Feuerwehrfahrzeugen nicht erlaubt. Sollte der Streit vor Gericht gehen, wird es also um die Frage gehen, welches der beiden Gesetze höher zu bewerten ist.
Feuerwehrdezernent Hoffmann jedenfalls will auf keinen Fall klein beigeben: „Notfalls ziehen wir damit bis vors Bundesverwaltungsgericht.“

Individuelle Nachrichtenauswahl - immer aktuell
Wir unterstützen Sie dabei gezielt diejenigen Nachrichten, die für Ihren Internetauftritt interessant sind, ohne viel Aufwand zu integrieren. Dafür haben wir ein Modul entwickelt, das Sie ganz leicht mit wenigen Klicks selbst an Ihre Anforderungen anpassen können.