
Die Jugendlichen müssten selbst für den Schaden haften, nicht ihre Eltern. Erziehungsberechtigte können nach deutschem Recht nur zur Verantwortung gezogen werden, wenn ihnen eine Vernachlässigung ihrer Aufsichtsplicht nachgewiesen werden kann. „Das ist hier aber nicht der Fall. Die Täter sind in einem Alter, in dem man sie nicht zu Hause beaufsichtigen muss“, sagt Oberstaatsanwalt Frank Schmitt.
Mit einem sogenannten Titel könnte sich die Versicherung demnach das Recht verschaffen, über einen Zeitraum von 30 Jahren immer wieder prüfen zu lassen, ob die Schuldner zur Kasse gebeten werden können. „Nach dem, was ich gehört habe, würde es mich überraschen, wenn die Versicherung das nicht tut“, sagt Fischmarkt-Juniorchef Patrick Fiedler.
Für Oberstaatsanwalt Schmitt geht es bei dem Verfahren jedoch nicht vordergründig um eine Strafe, „sondern um erzieherische Maßnahmen“. Und da würde das Jugendstrafrecht eine Reihe von Möglichkeiten bieten – von einem „Du-Du“ mit erhobenem Zeigefinger über Sozialstunden bis hin zu einer Haftstrafe. Für die Beurteilung angemessener Strafmaße seien jetzt die Gespräche der Jugendgerichtshilfe mit den Jugendlichen wichtig.
Derweil steht fest, dass drei der fünf Räucheröfen im Fischmarkt nach dem Brand nicht mehr zu gebrauchen sind. Unklar ist dagegen noch, ob die Zwischendecken in dem Gebäudekomplex so stark von Ruß befallen sind, dass sie ausgetauscht werden müssen. Derzeit werden entsprechende Proben von Chemikern untersucht. Die Waren aus dem Kolonialladen, die den Brand überstand haben, sind besonders abgepackt worden und werden seit Dienstag als Sonderposten verkauft. (dr)

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