Die Schallschutz-Lücken müssten geschlossen werden, fordert sie. Natürlich sei dies angesichts der finanziellen Lage der Seestadt nicht leicht. Jedoch hätten die Stadtverordneten auch eine Lärmschutzwand für die Geeste- brücke beschlossen, um Anwohner vor Autolärm zu schützen. Marken: „Das zeigt, dass auch bei engem finanziellen Spielraum Lärmschutz möglich ist.“
Bürger, die an Bahntrassen wohnten, erlebten täglich, wie sich der Bahnlärm negativ auf ihr soziales Leben und ihre Gesundheit auswirke, heißt es in der Petition. Anspruch auf Lärmsanierung hätten laut Bund jedoch nur Bewohner, deren Haus vor dem 1. April 1974 errichtet worden sei. Seitdem gelte das Bundesimmissionsschutzgesetz.
Marken: „Dabei ist es nicht von Bedeutung, wann welcher Bebauungsplan in Kraft getreten ist. In den 70er und 80er Jahren war für niemanden absehbar, wie sich der Bahnverkehr entwickeln würde.“ Die Abgeordnete will am Wochenende Unterschriften bei ihren Nachbarn in Grünhöfe sammeln. An der Daimlerstraße fehlten rund 300 Meter Lärmschutzwand. Ziemlich geärgert habe sie der Hinweis der Deutschen Bahn, eine Lärmschutzwand sei für nur sieben Häuser zu unwirtschaftlich. Denn die übrigen seien nach 1974 gebaut worden und damit ohne Anspruch. „Dabei treffen sie die Belastungen genauso.“
Marken hofft nicht nur auf die Stadtverordneten, sondern auch auf den Bund. Der solle für eine Gleichbehandlung der Lärmarten sorgen und den Schienenbonus von fünf Dezibel abschaffen. Die Bürgerschaft hatte kürzlich den Senat aufgefordert, sich bei der Bahn für mehr Lärmschutz einzusetzen. Ziel sind der lückenlose Schutz an Hauptverkehrsstrecken sowie leisere Bremsen.
Auch im Hämmweg ist eine Lärmschutz-Initiative angedacht. Hier setzt sich Horst Falck für einen lückenlosen Schutz ein. Dort fehlten rund 100 Meter Wand bis zur Brücke Reuterhamm/Hämmweg, kritisiert er.
Die Interessengemeinschaft Bürgerparksiedlung will ebenfalls nicht hinnehmen, dass sie keine Lärmschutzwand bekommen soll. Die Deutsche Bahn sei bei der Lärmsanierung nicht Herr des Verfahrens, sagt dazu Bahn-Sprecher Egbert Meyer-Lovis. Dies sei der Bund. In der Bürgerparksiedlung gebe es eine zu geringe Betroffenheit im Sinne der Förderrichtlinie. Gemeint ist damit, dass für den Großteil der Häuser erst nach 1974 ein Bebauungsplan gilt.
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