
Die Seestadt-SPD geht ihren Weg unbeirrt weiter. Inzwischen ist die Oberbürgermeister-Stelle ausgeschrieben. „Die Lösung ist denkbar ungünstig“, sagt der Professor im Ruhestand, „aber ich sehe rechtlich kein durchgreifendes Argument für eine Rechtswidrigkeit der Wahl.“
Seiner Meinung nach kann OB Schulz ja nicht an das Amt festgebunden werden. Er hat ein Rücktrittsrecht. Eine Beurlaubung ist für Schefold zwar an der Grenze des Missbrauchs, um den Rücktritt zu umgehen, aber dieses Ausweichen sei nicht rechtswidrig. Schefold spricht von der abgeschwächten Form des Rücktritts. Da die Amtszeit der hauptamtlichen Mitglieder des Magistrats länger als eine Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung daure, haben die Abgeordneten kein Recht darauf, die Magistratsmitglieder zu Beginn der Wahlperiode zu wählen.
Derzeit prüft das Innenressort als kommunale Aufsichtsbehörde die Oberbürgermeister-Wahl. Das Ressort hat die Stadt Bremerhaven dazu um eine Stellungnahme gebeten. Viel zu melden dürfte das Innenressort nach Ansicht von Schefold aber nicht haben. Zuständige Dienstbehörde für den OB sei der Magistrat. Wenn der diesem Verfahren und der Beurlaubung zugestimmt habe, gebe es für das Ressort nicht mehr viel zu tun. Es sei denn, der Magistrat habe rechtswidrig gehandelt. „Aber das sehe ich nicht“, sagt der Staatsrechtler.
Das umstrittene Verfahren, das die SPD umsetzen will, dürfte noch von etlichen Juristen unter die Lupe genommen werden. Neben dem Innenressort haben auch die Grünen in der Stadtverordnetenversammlung eine Prüfung der Wahl angekündigt. Sie wollen gegebenenfalls klagen.
Gegenüber der NORDSEE-ZEITUNG hatte zudem Dr. Sabine Schlacke, Professorin für Öffentliches Recht an der Uni Bremen, Bedenken geäußert. „Zwei Oberbürgermeister sind mit der Verfassung der Stadt Bremerhaven nicht vereinbar“, sagte sie. Und: „Eine Beurlaubung heißt nicht, das Amt aufzugeben.“ Sie empfahl, bei einer Beurlaubung von Schulz eine Vertretungsregelung mit Bürgermeister Michael Teiser (CDU) zu suchen.
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