Die Deputation stimmte dem Entwurf zu. Bevor die Bürgerschaft das letzte Wort hat, sollen im April Experten und Verbände angehört werden. 2006 hat der Bund die Gesetzgebungskompetenz auf die Länder übertragen. Daher muss das Land Bremen ein neues Heimgesetz erlassen. „Wir wollen mit dem Gesetz mehr Transparenz schaffen“, sagte Rosenkötter. Bewohner und Angehörige sollten sich „anhand von vernünftigen, lesbaren und nachvollziehbaren Unterlagen einen Überblick über Einrichtungen verschaffen können“. Zudem sollten sich Heime stärker zum Stadtteil hin öffnen und Ehrenamtliche einbinden.
Das Gesetz soll für Wohnformen gelten, in denen Bewohner gepflegt werden. Entscheidend ist, dass diese gemeinschaftlich von einem Leistungsanbieter wie einem Pflegedienst versorgt werden. Und dass die Wohngemeinschaft bestehen bleibt, auch wenn die Bewohner wechseln. Dazu gehören Heime, selbst organisierte Wohnformen und Wohngemeinschaften, die ein Träger steuert. Nicht jedoch eine reine Alten-WG, in der Ex-Regierungschef Henning Scherf lebe, so Klaus Krancke vom Sozialressort. Mit einer Anzeigepflicht solle verhindert werden, dass sich heimlich Heime gründeten.
Der Entwurf sei „sehr gut gelungen“, sagte Horst Frehe (Grüne). Denn der Verbraucherschutz werde gestärkt. Künftig soll es Präsenzquoten für Pflegefachkräfte geben. „Wir fürchten, dass das schwer zu kontrollieren ist“, kritisierte Michael Bartels (CDU). Wenn selbst organisierte Wohnformen vorsorglich angezeigt werden müssten, sei ein hohes Maß an Bürokratie zu befürchten. Einige Vorschriften drohten für diese Wohnformen zu eng zu werden, so Dr. Oliver Möllenstädt (FDP). Dies könne zu einem erheblichen personellen Mehraufwand für die zu gering ausgestattete Heimaufsicht führen. Alle Wohnformen, die nicht nur privat betrieben würden, müssten jährlich unangemeldet kontrolliert werden, forderte Heimbewohnerfürsprecher Reinhard Leopold.
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