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Abzocke mit Interneteintrag


Bremerhaven. Man muss schon ganz genau hinschauen. Zurzeit bekommen etliche Firmen, Verbände und Vereine in der Stadt Briefe mit dem Anschein eines amtlichen Formulars. Es ist Post von der bdp GmbH mit Sitz in der Schweiz, die einen Eintrag in ein Internetportal verkaufen will. Kreishandwerkerschaft und Industrie- und Handelskammer (IHK) warnen davor. Von Thorsten Brockmann


Auf dem wachsenden Markt der Branchenbucheinträge sind zahlreiche „schwarze Schafe“ aktiv. Und so erhalten Selbstständige und Gewerbetreibende – und selbst die Kreishandwerkerschaft und die IHK – mit (un-)schöner Regelmäßigkeit Post von diesen Anbietern.

Mit einem Formular werden die Empfänger nun aufgefordert, einen Vertrag für einen Eintrag auf Gewerbeauskunft.com über zwei Jahre hinweg abzuschließen. 41,65 Euro werden dann pro Monat fällig – bei zwei Jahren Laufzeit fehlen am Ende nur 40 Cent an der 1000-Euro-Rechnung.

127 Einträge weist das Internetportal für Bremerhaven schon aus – bei Nachfragen der NORDSEE-ZEITUNG bei mehrenden dort aufgeführten Firmen stellte sich aber heraus, dass keine den Vertrag abgeschlossen hat. Wohl als „Lockvogel“ hat das Portal auch die Rosen-Apotheke von Klaus-Peter Miéville aufgeführt. „Wir bekommen regelmäßig diese Angebote“, sagt der Apotheker, mal per Post, mal per Fax – meist sehen die Schreiben so aus, als kämen sie von einer Behörde. „Wir schmeißen sie weg.“

Auch bei der Kreishandwerkerschaft fragen regelmäßig Firmen nach, wie die Anschreiben zu verstehen sind und ob der Anbieter seriös sei. „Erst genau lesen, dann die Kosten ausrechnen, dann wegschmeißen“, rät Sabine Toebs dann immer.

Dreiste Formulierung

Miéville hat beobachtet, dass vor allem zu den Ferienzeiten derart dubiose Angebote verschickt werden. „Offenbar wird damit gerechnet, dass die Chefs dann nicht da sind und die Mitarbeiter glauben, das müsse schnell erledigt werden.“ Die bdp GmbH hat ebenfalls ganz groß aufs Schreiben aufgedruckt: „Bis 31. Oktober zurückschicken. Kostenfrei per Fax...“. Viel kleiner gedruckt ist dagegen der Hinweis auf die Kosten.

In ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen formuliert die bdp: „Da in den letzten Jahren die obergerichtliche Rechtsprechung die Anforderungen an den Horizont eines durchschnittlichen Gewerbetreibenden kontinuierlich gesenkt hat, möchten wir in aller Deutlichkeit und in Worten den zu zahlenden und aufaddierten Jahresbetrag in Euro ausdrücklich benennen: Netto vierhundertzwanzig und Brutto vierhundertneunundneunzig und achtzig.“ „Eine Frechheit“, meint IHK-Geschäftsführer Martin Johannsen. „Aber soweit lesen viele gar nicht“, regt sich Unternehmer Peter Sturm auf. Der Inhaber der Webdesign-Firma „Internet-Haus“ wurde nicht nur von vielen seiner Kunden um Rat gefragt, sondern hatte auch selbst den grünen Umschlag in der Post.

Jede Woche melden sich gutgläubige Opfer bei der IHK. „Wir haben auf unserer Homepage dazu inzwischen ein Merkblatt veröffentlicht“, sagt Johannsen. Und dort heißt es: Nichts unterschreiben. „Es gehen aber leider immer wieder Firmen solchen Anbietern auf den Leim“, weiß Johannsen. Aber selbst dann rät die Kammer, nichts zu bezahlen. Er selbst habe ein Opfer in einer Auseinandersetzung begleitet, sagt der Geschäftsführer. „Häufig scheuen die Anbieter einen Prozess bei Nichtzahlung.“

Der Trick der Abzocker ist die behördenähnliche Aufmachung mit grauem Papier und Barcode. Viele Juristen sind der Ansicht, dass 40 Euro monatlich für einen Internet-Eintrag ein Wucher seien. Der Vertrag, wenn er unterschrieben ist, könne aufgrund arglistiger Täuschung angefochten werden.

www.bremerhaven.ihk.de


Artikel vom 21.10.11 - 12:00 Uhr
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