
Nach dem Amoklauf in Winnenden im März vergangenen Jahres wurde das Waffengesetz verschärft. Waffenbesitzer müssen seitdem mit Kontrollen rechnen, auch wenn die Behörden keinen konkreten Verdacht auf ein Fehlverhalten vorweisen können. Bei diesen sogenannten verdachtsunabhängigen Kontrollen wird geprüft, ob die Waffen vorschriftsgemäß aufbewahrt werden. Der Grund: Der Amokläufer von Winnenden hatte sich mühelos die Waffe seines Vaters besorgen können – aus dem elterlichen Schlafzimmer.
Das Stadtamt hat in Bremen seit der gesetzlichen Neuregelung bei rund 190 Waffenbesitzern an der Wohnungstür geklingelt. Dabei wurden knapp 90 Personen unmittelbar angetroffen. In nur 23 Fällen entsprach die Aufbewahrung dabei den gesetzlichen Bestimmungen. 19 Waffen wurden sichergestellt, 44 Waffen wurden freiwillig abgegeben. In den Fällen, in denen die Waffenbesitzer nicht angetroffen wurden, erfolgte eine Benachrichtigung mit der Aufforderung, sich mit den Behörden in Verbindung zu setzen.
Oft wussten die Besitzer nichts von den Vorschriften zur Waffenlagerung. Einige Gewehre und Pistolen lagen verstaubt im Keller oder auf dem Dachboden herum, andere waren im Wohnzimmerschrank mit einem einfachen Schloss gesichert.
„Angesichts dieser hohen Quote von Verstößen habe ich eine Intensivierung der Kontrollen für unbedingt notwendig gehalten“, sagte Mäurer. Um dies möglichst kurzfristig zu erreichen, will er die Kontrolleure von pensionierten Polizeibeamten unterstützen lassen. Sieben haben sich bereits für den Dienst gemeldet.

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