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Urteilsspruch im Prozess gegen Bulgaren im Oktober

BREMEN. Seit Februar muss sich ein 31-jähriger Bulgare wegen Menschenhandels, Zuhälterei und Vergewaltigung vor dem Landgericht Bremen verantworten. Wie sich jetzt herausgestellt hat, zieht sich der Prozess noch mindestens bis Oktober hin. Von Nina Seegers

Beim Prozessauftakt im Februar sorgte dieser Fall in den Medien für Aufsehen. Denn nicht allzu häufig gelingt es der Polizei, Fälle von Menschenhandel und Zwangsprostitution aufzuklären und vor Gericht zu bringen.

Im Mai 2009 soll der 31-jährige Angeklagte aus Bulgarien eine Landsfrau unter dem Vorwand, dass er ihr in Deutschland Arbeit besorgen könne, nach Bremen gelockt haben.

Zur Prostitution gezwungen

Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, die im vierten Monat schwangere Bulgarin kurze Zeit nach ihrer Einreise zur Prostitution gezwungen und brutal vergewaltigt zu haben. Mehrfach soll er ihr während der Vergewaltigung eine brennende Zigarette, die die Geschädigte jeweils selbst neu anzünden musste, im Gesicht ausgedrückt haben.

Für sein Vorhaben hatte der Angeklagte eine Wohnung in der Neustadt angemietet, wo er die 29-Jährige laut Anklage acht Tage lang gefangen hielt.

Der Geschädigten zufolge, die als Nebenklägerin vor Gericht auftritt und bereits vor Gericht ausgesagt hat, ist es ihr schließlich gelungen, sich aus den Fängen ihres Peinigers zu befreien und an eine nah gelegene Tankstelle zu flüchten, wo die Polizei verständigt wurde.

15 Jahre Haft?

Der Angeklagte hat bislang vor Gericht geschwiegen. Im Höchstfall muss er mit 15 Jahren Haft rechnen. Seit September 2009 sitzt er in Untersuchungshaft, nachdem mit europäischem Haftbefehl seine Auslieferung aus Bulgarien beantragt worden war.

Dass sich dieser Prozess so lange hinzieht, hängt auch damit zusammen, dass mehrere Zeugen jeweils in Bulgarien geladen und nach Deutschland per Flugzeug anreisen müssen.

Nach den bisherigen Planungen des Gerichts soll aber letztlich – acht Monate nach Prozessbeginn – am Mittwoch, 13. Oktober, das Urteil verkündet werden.

Artikel vom 31.08.10 - 12:00 Uhr
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