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Tod des kleinen Kevin wird nicht geklärt

Bremen. Der kleine Kevin starb an den Misshandlungen seines Ziehvaters – aber auch, weil die Behörden versagten. Wegen fahrlässiger Tötung stand nun der Amtsvormund vor Gericht. Eine juristische Aufarbeitung der staatlichen Versäumnisse blieb jedoch aus.

Das Landgericht Bremen hat gestern den zweiten Prozess um den Tod des zweijährigen Kevin eingestellt. Der für das Kind zuständige Amtsvormund muss eine Geldauflage von 5000 Euro an den Kinderschutzbund zahlen. Die Entscheidung sei aber kein Freispruch, betonte die Vorsitzende Richterin Barbara Lätzel. Der 67-Jährige hätte den Jungen viel früher aus der Obhut seines drogensüchtigen Ziehvaters nehmen müssen.

Damit endet fast vier Jahre nach der Tragödie die juristische Aufarbeitung des Falls, der bundesweit für Schlagzeilen gesorgt hatte. Im Oktober 2006 hatten Polizisten die Leiche im Kühlschrank des Ziehvaters gefunden. Der kleine Körper war mit blauen Flecken übersät, die Knochen zertrümmert. Im Juni 2008 verurteilte das Landgericht den damals 43-Jährigen zu zehn Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung von Schutzbefohlenen.

Gegenstand des zweiten Prozesses waren die Versäumnisse der Behörden, die trotz zahlreicher Hinweise lange nicht eingriffen – und als sie es taten, war es zu spät.

Richterin Lätzel sprach gestern von einer „gravierenden Arbeitsüberlastung“. Der Amtsvormund habe damals 240 bis 270 Kinder betreuen müssen, nach Aussage von Experten seien 50 bis 60 angemessen. Dennoch hätte er Kevin spätestens im März 2006 aus der Wohnung des Ziehvaters holen müssen, nachdem der zuständige Sozialarbeiter ihm die schlimmen Zustände in einer Mail geschildert habe.

Ruhig und gefasst nahm der pensionierte Jugendamt-Mitarbeiter die Entscheidung des Gerichts auf. Eigentlich hätte auch der Sozialarbeiter auf der Anklagebank sitzen sollen. Weil der 58-Jährige aber schwer krank ist, stellte das Gericht das Verfahren wegen Verhandlungsunfähigkeit ein. Gegen ihn richteten sich jedoch die meisten Vorwürfe in der Anklage.

Für die Deutsche Kinderhilfe ist damit noch nicht aufgeklärt, wie es zu Kevins Tod kommen konnte. Die unzumutbaren Verhältnisse in der Bremer Sozialbehörde würden in keinem Urteil erwähnt. Auch die Fragen nach den tatsächlich Verantwortlichen blieben offen. Die Einstellung des Verfahrens sei beschämend.

Und auch für den ehemaligen Vormund ist Kevins Schicksal damit nicht aufgearbeitet. „Das wird mich begleiten bis an mein Lebensende.“ (dpa)


Artikel vom 26.08.10 - 12:00 Uhr
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