Die umstrittene Ausstellung zeigt tote menschliche Körper und Körperteile, die auf Dauer konserviert sind. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass die Ausstellung den Bürger selbst nicht in seinen Rechten verletze. Denn er sei nicht gezwungen, sich die Ausstellung anzusehen. Es sei Aufgabe der zuständigen Behörden zu prüfen, ob von der Ausstellung Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgingen. (vda)

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