In mehr als 20 deutschen Städten müssen Übernachtungsgäste drauflegen, rund 70 Städte bundesweit planen eine derartige Abgabe. In Bremerhaven gilt die Steuer seit April. Die Abgabe pauschal zu erheben, sei aber nicht rechtens, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden. Geklagt hatten zwei Hoteliers aus Trier und Bingen in Rheinland-Pfalz, und so kündigte die Stadt Bingen bereits am Mittwoch an, das eingenommene Geld an die Betriebe zurückzuzahlen.
Bremerhavens Kämmerer Michael Teiser geht nach dem Urteil von „deutlich verminderten Einnahmen“ für die Stadt aus. Seiner Ansicht nach ist in der Diskussion um die pauschale Bettensteuer das letzte Wort aber noch nicht gesprochen. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass Hotelgäste verpflichtet werden können, darüber Auskunft zu geben, ob sie privat oder beruflich in einem Hotel sind.“ Diese Regelung könne in der Praxis zu Problemen führen.
Das glaubt auch Walter Stöcker, Gesellschafter des Comfort-Hotels im Fischereihafen: „Wie sollen wir die Angaben der Gäste kontrollieren?“, fragt er sich. Viele Gäste hätten sich in den vergangenen Monaten sowieso schon geweigert, die Steuer – drei Euro pro Gast und Nacht im Comfort-Hotel – zu zahlen. Vor allem vom Urlaubern, die lange vor dem Steuerbeschluss gebucht hätten, seien Proteste gekommen.
Einsicht: „Die Steuer war eine Kurzschlusshandlung.“
Der Bürgerschaftsabgeordnete Jörg Kastendiek (CDU) fordert den Senat auf, die Steuer zu stoppen. Die „Bettensteuer“ im Land Bremen halte den Vorgaben des Grundgesetzes nicht stand.
Aufwand und Ertrag stünden in keinem Verhältnis, urteile die Dehoga. Der Verband erwarte, mit den Kommunen nach anderen Lösungen zur Förderung des Tourismus zu suchen – zum Beispiel über eine Fremdenverkehrsabgabe. Eine Strafsteuer für eine einzelne Branche dürfe es nicht geben, meint auch Seiffert. An einer Tourismusabgabe müssten alle beteiligt werden, die davon profitieren. (dr/bro/rn)

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