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„Testkäufe ein Erfolg“

Hannover. Betrunkene flippen auf offener Straße aus, pöbeln, prügeln und randalieren. Niedersachsens Städte versuchen mit unterschiedlichen Methoden, den öffentlichen Alkoholkonsum einzudämmen. Innenminister Uwe Schünemann (CDU) will den Alkoholnachschub für Jugendliche austrocknen. Von Kurt-Peter Christophersen, Büro Hannover

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Der Alkoholkonsum unter Jugendlichen hat stark zugenommen. Foto: Marco Kröner/Pixelio

Schünemann sieht sich mit Testkäufen auf dem richtigen Weg. Er lässt Jugendliche unter 18 Jahren in Tankstellen, Kiosken und Läden nach hochprozentigem Alkohol fragen. Wer ihnen die Getränke verkauft, hat anschließend schlechte Karten. 730 Bußgeldverfahren wurden nach den Testkäufen eingeleitet, 674 Verwarnungen ausgesprochen.

Der Innenminister ist dennoch zufrieden. Denn nur 44,5 Prozent der 3000 Testkäufe im vorigen Jahr förderten Verstöße gegen das Verkaufsgebot zutage. Vor zwei Jahren lag die Quote noch bei 54,5 Prozent.

„Flächendeckend“

Die Tankstellen lassen sich am wenigsten zu Schulden kommen. In nur 40,3 Prozent der Fälle bekamen die Testkäufer die gewünschten Getränke. An Kiosken wurden 41,9 Prozent der Jugendlichen bedient. In Einzelhandelsgeschäften ist die Quote mit 48 Prozent am höchsten. Die Testkäufe sollen auch in diesem Jahr „flächendeckend“ fortgesetzt werden, unter gemeinsamer Verantwortung von Kommunen und Polizei, sagt Schünemann.

Wie die Leute nach Besäufnissen ausflippen, hat die Stadt Meppen im vorigen Jahr erfahren. In der knapp 100 Meter langen Kneipenmeile mit zehn Gaststätten und Diskotheken zählte die Polizei 98 Rohheitsdelikte. Grundübel sei der Alkohol, der schon von Jugendlichen im frühen Alter kräftig konsumiert werde, wie ein Polizeisprecher sagt.

Um die öffentlichen Besäufnisse zu verhindern, verhängte die Stadt ein absolutes Alkoholverbot auf den Straßen des Kneipenviertels. Freitags, sonnabends und sonntags darf zwischen 22 und 8 Uhr kein Alkohol mitgeführt oder getrunken werden.

Die Stadt Freiburg im Breisgau ist mit einem ähnlichen Verbot vor Gericht gescheitert. Möglicherweise sei auch das Alkoholverbot in Meppen nicht durch das niedersächsische Gesetz zur Sicherheit und Öffentlichen Ordnung (SOG) gedeckt, meinen Rechtsexperten.

Die Stadt Oldenburg ging rechtlichen Problemen aus dem Weg und bewog ihre Gastronomen zu einer freiwilligen Sperrstunde zwischen 5 und 7 Uhr. Stadt und Polizei hoffen, dass damit der frühmorgendliche Vandalismus eingedämmt wird.

Bier ab 16 erlaubt

Das Jugendschutzgesetz verbietet die Abgabe hochprozentiger Alkoholgetränke an Kinder und Jugendliche. Harter Alkohol darf also nur an Erwachsene (ab 18) verkauft werden. Jugendliche ab 16 Jahre dürfen Bier und Wein kaufen. (ch)

Artikel vom 09.02.10 - 10:00 Uhr
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