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Mammut-Prozess wegen Zigarettenschmuggels

Stade. Vor dem Landgericht Stade hat ein Prozess gegen fünf Männer – zwei Deutsche und drei Litauer – wegen groß angelegten Zigarettenschmuggels begonnen. Der Steuerschaden soll in die Milliarden gehen. Die Ermittlungsakten umfassen Hunderte von Bänden. Allein für die Verlesung der 80 Seiten langen Anklage sind zwei Verhandlungstage vorgesehen.

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Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stade unter Vorsitz von Richter Wolfgang Rühle steht vor einem schwierigen Verfahren.

Mitarbeiter des Zigarettenherstellers Reemtsma sollen in den 90er Jahren den osteuropäischen Markt mit Zigaretten der Marke West überschwemmt haben. Unmengen davon landeten in Containern und wurden am Zoll vorbei zurück nach Deutschland gebracht, deklariert als Altmetall und Schrott, so die Staatsanwaltschaft.

Die Fäden der Ermittlungen liefen ab 1999 in Stade zusammen. 2001 und 2003 wurde die Reemtsma-Zentrale in Hamburg durchsucht. Hunderte von Beamte beschlagnahmten Material und ließen es in Lkw abtransportieren. 40 Verdächtige nahm die Staatsanwaltschaft ins Visier. Die Ermittlungen ergaben, dass den Reemtsma-Chefs allenfalls ein geringes persönliches Verschulden zur Last gelegt werden könne, so die Staatsanwaltschaft. 2003 wurde ein Ermittlungsverfahren gegen drei ehemalige Manager des Zigarettenherstellers gegen Zahlung von Bußgeldern in Höhe von 1,5 Millionen Euro eingestellt.

Rädelsführer vor Gericht

Seit 2006 liegt die Anklageschrift auf dem Tisch. Auf der Anklagebank im Schwurgerichtssaal des Stader Landgerichts sitzen demnach die Rädelsführer. Sie sollen als Bande den Schmuggel betrieben haben. Ihre achtköpfige Anwälteschar brachte schon am ersten Prozesstag ihre juristischen Geschütze in Stellung. Der erste Schuss zielte in Richtung Verjährung. Schon 2015 seien die Anklagevorwürfe verjährt, meinte Rechtsanwalt Goecke aus Kiel. Angesichts des umfangreichen Ermittlungsmaterials sei der Prozess doch „endlos“.

Angegriffen wurde am ersten Verhandlungstag die Besetzung der Kammer, weil ein Schöffe erst kurzfristig verpflichtet wurde. Das müsse jetzt genau geprüft werden, ob da alles mit rechten Dingen zugegangen sei, so die Anwälte. Sie forderten eine Unterbrechung der Verhandlung für eine Woche. In einem anderen Antrag wird sogar die Einstellung des Verfahrens gefordert. Laut Grundgesetz und Menschenrechtskonvention sei eine überlange Verfahrensdauer unzulässig.

Neben den juristischen Verfahrenstricks versuchte es Rechtsanwalt Lorenz Hünnemeyer auch mit einem humanitären Argument: Sein Mandant sei seit Jahren psychisch, wirtschaftlich und finanziell am Ende. Er werde jetzt seinen Kopf nicht freiwillig auf den Richtblock legen. Hünnemeyer: „Im Zweifel werden wir hier mehrere Jahre sitzen.“ (rn)

Artikel vom 13.03.12 - 12:00 Uhr
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