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„Fünf Gründe gegen die Elbvertiefung“

Hamburg. Die Umweltverbände BUND und Nabu klagen mit Unterstützung des WWF gegen die Elbvertiefung: Dass die Naturschützer vor dem Bundesverwaltungsgericht die Bagger stoppen wollen, kommt nicht überraschend. Das Bundesverkehrsministerium räumt ihr keine großen Chancen ein. „Die Klage hat kaum Aussicht auf Erfolg“, ist der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium Enak Ferlemann überzeugt. Allerdings werde der Bund nicht einfach losbaggern – „aus Respekt vor Gericht und Kläger“, so der CDU-Politiker aus Cuxhaven. Wenn das Gericht den Bund bittet, werde die Maßnahme nicht sofort umgesetzt und das Hauptverfahren abgewartet. Von Björn Vasel


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Die WWF-Stiftung und die Umweltverbände führen fünf Hauptpunkte für ihre Klage gegen die Elbvertiefung an: Erster Klagegrund: Der Eingriff in die Tideelbe sei „ein Verstoß gegen das Gewässerschutzrecht“. Die Wasserstände und Tidenhub änderten sich deutlich stärker als prognostiziert. Damit drohten mehr Sauerstofflöcher („Fischsterben“), des Weiteren werde die Versalzung durch eine Verschiebung der Brackwasserzone elbaufwärts fortschreiten. Die Kläger befürchten zudem eine Zunahme der Unterhaltungsbaggerung an der Unterelbe – Dauerstress für die Flussökologie.

Zweiter Klagegrund: Die Vertiefung und Verbreiterung ist aus Sicht der Umweltschützer ein Verstoß gegen deutsches und EU-Naturschutzrecht. Das Baggern gefährde die Tide-Auwälder. Auch die Vogelschutzgebiete würden häufiger überflutet.

Dritter Klagegrund: Es habe nie ernstzunehmende Prüfungen von Alternativen gegeben – wie eine norddeutsche Hafenkooperation oder eine Elbvertiefung-light. Dies schreibe die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU zwingend vor.

Vierter Klagegrund: Die vorgeschlagenen Kompensationsmaßnahmen reichten nicht aus, um den „erheblichen Eingriff in die Tideelbe auszugleichen“. Fünfter Klagegrund: Möglichkeiten der Eingriffsminimierung wurden nicht genutzt – etwa Rückdeichungen oder Wiederanbindung alter Flussarme.

Artikel vom 20.06.12 - 07:00 Uhr
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