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„Führerschein“ für Hundehalter

Hannover. „Zum ersten Mal setzen wir am oberen Ende der Leine an“, sagt Gert Hahne, Sprecher von Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen (CDU): Künftig müssen Besitzer großer Hunde sich beim Tierarzt über die wesentlichen Regeln der Hundehaltung informieren.

Zwar sei das Ministerium noch in der Beratungsphase, doch es zeichne sich ab, dass die Hundehalter in die Pflicht genommen werden, so Hahne. Auch der Tiermediziner Professor Hansjoachim Hackbarth von der Tierärztlichen Hochschule Hannover plädiert für die Aufklärung der Hundehalter (siehe nebenstehendes Interview).

Wer den „Hundeführerschein“ nicht machen will, darf seinen Hund außerhalb seines Privatgrundstücks nur an der Leine oder mit Maulkorb ausführen. Allerdings soll diese Regel nur für Hunde gelten, die größer als 40 Zentimeter oder schwerer als 20 Kilo sind. „Große Hunde verursachen große Verletzungen“, begründet Hahne die Ausnahme für kleine „Wadenbeißer“, deren Herrchen oder Frauchen sich keine Bescheinigung beim Tierarzt holen müssen.

Im Gegensatz zu 14 anderen Bundesländern wird es in Niedersachsen auch weiterhin keine Liste angeblich besonders aggressiver Rassen geben. Die meisten Hunde seien ohnehin nicht reinrassig, sondern Mischlinge, sagt Hahne. Deshalb bleibe es bei der Regelung, dass nur auffällige Hunde sich einem Wesenstest unterziehen müssen. Wem also Nachbars Hund als besonders aggressiv aufgefallen ist, kann sich an das Veterinäramt wenden, das einen Test in die Wege leitet.

Artikel vom 20.05.09 - 06:00 Uhr
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