
„Exzessive Sonntagsöffnungen wie die 20 Sonntage für das Mediterraneo sind nicht verfassungsgemäß“, sagt Inga Nitz, Bürgerschaftsabgeordnete der Linken, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) zum freien Shoppen an den Adventssonntagen in Berlin. Für sie ist deshalb klar, dass nach der „Probezeit“ im September kommenden Jahres Schluss sein muss mit den verkaufsoffenen Sonntagen in dem Bremerhavener Einkaufszentrum am Deich.
Gewerkschafter Sven Albrecht (Verdi) findet das Urteil „einfach klasse“. Speziell die Forderung der Verfassungsrichter nach einem konkreten Anlass für eine Sonntagsöffnung findet seinen Applaus. „Nicht die Einnahmen zählen und nicht die Kundschaft“, sagt er. Und: „Es würde mich überraschen, wenn es tatsächlich jeweils einen speziellen Anlass für die 20 verkaufsoffenen Sonntage im Mediterraneo gibt.“ Sein Fazit lautet: keine weiteren verkaufsoffenen Sonntage. Wenn der Senat sie fortsetzen will, müssen Tariflöhne und Sonntagszuschläge her.
Für Oberbürgermeister Jörg Schulz (SPD) liegen zwischen der Berliner Situation und der Regelung für das Mediterraneo Welten. Beides sei nicht vergleichbar. Das Ladenschlussgesetz für das Land Bremen untersage den Verkauf an Adventssonntagen. Und während es in Berlin um großflächige Öffnungsregelungen gehe, sei die Genehmigung für das Mediterraneo räumlich begrenzt und an touristische Ziele geknüpft. Auch das Arbeitsressort ist nicht bereit, das BVG-Urteil auf hiesige Verhältnisse zu übertragen.
Über den Erfolg der Berliner Kirchen vor dem BVG freut sich Bremerhavens Superintendentin Susanne Wendorf-von Blumröder. Sie räumt ein, dass die Lage beim Mediterraneo anders als in Berlin ist. Dennoch gehe es um die Grundsatz-Frage, ob sonntags die Geschäfte geöffnet sein müssen: „Wir meinen nein.“ (mue)
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