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„Unsystematisch und heikel“

Berlin. Der Freiburger Finanzwissenschaftler und Rentenexperte Bernd Raffelhüschen kritisiert das am Mittwoch von Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) vorgelegte Rentenreformpaket. Einige Maßnahmen seien systemfremd und kontraproduktiv, sagte der 54-Jährige im Gespräch mit unserem Berliner Korrespondenten Werner Kolhoff.

Die Ministerin schlägt vor, den Rentenbeitrag auf 19 Prozent zu senken. Ist das überhaupt drin?

Im Moment ist der Spielraum da, doch wird sich das schnell wieder ändern. Die Ministerin folgt hier nur den gesetzlichen Regelungen, keine Reserve zu bilden, die über die Rücklage von einer oder eineinhalb Monatsausgaben hinausgeht. Sobald die Konjunktur schlechter läuft, sieht es aber wieder anders aus. Und wegen der demografischen Entwicklung werden wir langfristig sowieso Schwierigkeiten haben, die 20-Prozent-Grenze einzuhalten.

Ist es sinnvoll, den Beitrag immer nach Ertragslage zu senken und dann wieder anzuheben, statt ihn langfristig stabiler zu halten?

Das ist im Grunde eine Geschmacksfrage. Früher wurde mal eine Reserve von drei Monaten angepeilt, zwischendurch war man auch mal bei nur zwei Wochen. Allerdings, wenn zu viel Geld zu lange beim Staat liegt, sind schnell Begehrlichkeiten da. Das ist so ähnlich, als ob man einem Hund zwei Knochen hinwirft und sagt: Einer ist für morgen.

Ein Kernstück der Reform ist die Zuschussrente, bei der die Rente bei langjährigen Niedrigverdienern auf 850 Euro aufgestockt werden soll. Ich das ein probates Rezept gegen die Altersarmut?

Nein, es ist weder probat, noch gehört es in die Rentenversicherung. Die Rentenversicherung hat nichts mit Armutsbekämpfung zu tun. Sie unterliegt dem Lebensleistungsprinzip. Demjenigen, der so wenig erarbeitet hat, dass er im Alter unter die Armutsgrenze fällt, soll und muss geholfen werden. Aber nicht aus den Sozialbeiträgen, sondern von allen Steuerzahlern. Denn der Staat ist für die Armutsbekämpfung zuständig. Der kann auch die Bedürftigkeit prüfen.

Endlich soll auch eine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige eingeführt werden. Richtig?

Als Rentenversicherungspflicht nicht. Aber eine Pflicht, sich im Alter abzusichern, also eine Sicherungspflicht, das wäre die richtige Regelung. Warum alle gezwungen werden sollen, in die Rentenkasse einzuzahlen, ist nicht einzusehen. Für manche lohnt sich das gar nicht.

Dann will Frau von der Leyen noch die Kombirente einführen. Wer schon ab 63 in Rente gehen will, darf mehr als bisher dazuverdienen, bis zum alten Bruttoeinkommen. Was halten Sie davon?

Hier wird offenbar das System der Besteuerung der Renten nicht richtig verstanden. Denn die Renteneinkommen werden gar nicht zu 100 Prozent, sondern nur zu einem kleineren Teil besteuert. Weil das so ist, führt die neue Regelung dazu, dass man mit dem Hinzuverdienst künftig netto mehr herausbekommen kann als vorher. Bis zu 130 Prozent des alten Nettoeinkommens, und zwar für weniger Arbeit. Das ist ein starker Anreiz zum vorgezogenen Ruhestand und widerspricht allen Zielen, mehr Ältere in Beschäftigung zu bringen. Nach dieser Regelung ist geradezu dumm, wer noch Vollzeit weiterarbeitet.

Wie ist das Paket insgesamt?

Es enthält einige Geschenke für Rentner, die unsystematisch sind, und Regelungen, die mehr als heikel sind.

Altersarmut

Die Höhe der Rente hängt grundsätzlich von der Anzahl der Versicherungsjahre und der Höhe des Einkommens ab. Wer viel verdient und lange Zeit hohe Beiträge einzahlt, bekommt eine gute Rente. Und umgekehrt. Die Quote armer Rentner liegt derzeit bei etwa 2,5 Prozent. Niedrigverdiener, Teilzeitbeschäftigte, Leiharbeiter und Menschen mit längeren Phasen der Arbeitslosigkeit müssen am ehesten mit Altersarmut rechnen. Dies gilt auch für Minijobber, wenn sie ihre Beschäftigung nicht lediglich als Nebenjob ausüben. Wer 45 Jahre nur in Minijobs arbeitet, erwirbt selbst bei Aufstockung durch eigene Beiträge einen Rentenanspruch von lediglich 182,70 Euro monatlich. Kleine Renten beziehen derzeit vor allem Frauen. Im vergangenen Jahr bezogen 70,2 Prozent der Westrentnerinnen eine Rente von weniger als 650 Euro, im Osten waren es 63,9 Prozent. Zieht man die Grenze bei 700 Euro, so lagen 74,7 Prozent der Frauen mit ihrer Rente darunter, im Osten waren es 51,9 Prozent. Seit 2003 nimmt der Anteil dieser Niedrigrenten zu. Im Frühjahr wies die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion darauf hin, dass Niedrigrenten, nicht zuletzt auch wegen anderer Einkünfte, häufig „kein Indiz für geringe Gesamteinkommen im Alter“ sein müssen. So verfügten Single-Rentnerinnen zuletzt im Schnitt über 1188 Euro.

Artikel vom 10.08.12 - 07:00 Uhr
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