Schon im November 2007 hatte der Mann vor dem Amtsgericht Osnabrück ebenfalls ein Geständnis abgelegt und unter Tränen den sexuellen Missbrauch von Kindern in einem Meller Kindergarten gestanden. Der damals 41-Jährige wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt und musste 500 Euro an den Deutschen Kinderschutzbund zahlen. Der Mann hatte eingeräumt, sich in zwei Fällen Kindern unsittlich genähert zu haben.
Dienst im Kindergarten
Der Prozess hatte damals erhebliches Medieninteresse ausgelöst. Für die Aufmerksamkeit bei Medien aus ganz Deutschland hatte die Staatsanwaltschaft Osnabrück unfreiwillig selbst gesorgt. Anfang 2007 hatte sich der wegen sexuellen Missbrauchs auch in einem schweren Fall insgesamt dreimal vorbestrafte Mann erneut Ärger mit der Justiz eingehandelt. Weil er zu Unrecht Sozialleistungen kassiert hatte, wurde er per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt. Der heute 44-Jährige konnte nicht zahlen. Auf seine Bitte hin war seinerzeit die Geldstrafe von einer Rechtspflegerin der Staatsanwaltschaft Osnabrück umgewandelt worden in insgesamt 720 Stunden soziale Dienste.
Eine andere Bedienstete dieser Justizbehörde war wiederum zuständig für den Einsatz des Pädophilen in einer sozialen Einrichtung. Bei dem vorgeschriebenen Blick in die Akte hätte diese Mitarbeiterin die Vorstrafen des Mannes wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern sehen können. Dass dies nicht geschehen sei, hat das Niedersächsische Justizministerium damals als „individuellen Fehler“ bezeichnet.
Missbrauch zweier Jungen
Zwischen Herbst 2009 und Frühjahr 2010 kam es dann erneut zum sexuellen Missbrauch mehrerer Kinder. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin räumte der Angeklagte gestern hinter verschlossenen Türen ein, dass es in seiner Wohnung zu Oralverkehr mit Jungen im Alter von neun und zwölf Jahren gekommen sei. In einem weiteren Fall sei der Versuch am Widerstand seines Opfers gescheitert.
Nach Angaben der Mütter der Kinder haben die Taten bei den Opfern nicht zu dauerhaften Folgen geführt. Ein Gutachter hält den 44-Jährigen nicht für voll schuldfähig und bescheinigt dem Mann eine Persönlichkeitsstörung. Nach Ansicht des Sachverständigen erfüllt der Angeklagte die Voraussetzungen für eine dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie. Das Urteil wird für kommenden den Mittwoch erwartet.
