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Schlichtung statt Urteil


Hannover. Der Nachbar zertrampelt die liebevoll gepflegten Blumenbeete oder beschimpft die Nachbarin als „dumme Kuh“. Bevor die Betroffenen vor Gericht ziehen, sollen sie versuchen, sich zu einigen, so will es der Gesetzgeber. Der Landtag erweiterte jetzt das Aufgabenfeld der rund 1000 Schiedsmänner und -frauen in Niedersachsen. Von Kurt-Peter Christophersen


Zum 1. Januar verabschiedeten die Abgeordneten ein Gesetz zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung. In Fällen des Nachbarschaftsrechts, der Ehrverletzung und der Diskriminierung müssen die Kontrahenten einen Schiedsmann oder eine Schiedsfrau aufsuchen, bevor ein Gericht ihre Klage annimmt.

Justizminister Bernd Busemann (CDU) erwartet von dem Gesetz nicht nur eine Entlastung der Justiz. Er sieht in der „konsensualen Streitbearbeitung“ auch einen Beitrag zu einer „gewandelten Streitkultur in unserer Gesellschaft“.

Der Verbandsvorsitzende der niedersächsischen Schiedsleute, Heinz Memmen, drückt es einfacher aus: „Es wird mehr Arbeit auf uns zukommen.“ Die ehrenamtlichen Streitschlichter müssen seit langem bei bestimmten Delikten wie Körperverletzung oder Hausfriedensbruch eingeschaltet werden, bevor der Fall vor einem Gericht landet.

Juristische Laien

Die Schiedsleute werden von den kommunalen Ratsversammlungen für jeweils fünf Jahre eingesetzt. Sie müssen älter als 30 Jahre sein und einen „guten Leumund“ haben. Die Schiedsleute werden in drei Seminaren ausgebildet, hinzu kommen Fortbildungsveranstaltungen. Im Gegensatz zu Anwälten oder Richtern, die sich als Mediatoren in der außergerichtlichen Konfliktlösung versuchen, sind Schiedsleute juristische Laien. „Für uns steht nicht eine rechtliche Einordnung der Konflikte im Vordergrund, sondern eine mögliche Schlichtung im Konsens“, sagt Verbandschef Memmen.

Die Schiedsleute müssten sich nicht vor den professionellen Vermittlern verstecken, denn „wir sind die ältesten Mediatoren“, sagt Memmen und verweist auf die preußischen Staatsmodernisierer. Sie führten das Amt des Schiedsmanns 1827 in Preußen ein. Erst seit den 1950er Jahren werden auch Frauen mit der Schlichtung betraut.

Außer Niedersachsen haben Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein die obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung erweitert. Dazu gehören auch Ansprüche aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Wer zum Beispiel wegen seines „ausländischen Aussehens“ vor einer Discothek abgewiesen wurde, muss sich mit dem Betreiber bei einem Mediator treffen, bevor er ein Gericht einschaltet.

Unter Fachaufsicht

In jeder größeren Gemeinde gibt es ehrenamtliche Schiedsleute. Sie unterstehen der Fachaufsicht der Amtsgerichte. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten möchte, kann die Adresse der zuständigen Schiedsperson bei Gerichten, Polizei oder Kommunalverwaltungen erfahren. Näheres über Schiedsleute im Internet unter: www.bds-niedersachsen.com

Artikel vom 16.02.10 - 10:00 Uhr
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