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Scharfe Kritik an Veterinäramt


Kreis Cuxhaven. Die schweren Vorwürfe gegen die Cuxhavener Firma „Lohmann Tierzucht“ (LTZ) ziehen Kreise: Auch das Veterinäramt des Landkreises Cuxhaven gerät zunehmend unter Beschuss. Unterdessen laufen die Vorbereitungen für den Prozess gegen die beiden LTZ-Geschäftsführer wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Die Verhandlung soll am 2. März vor dem Cuxhavener Amtsgericht beginnen. Von Egbert Schröder


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Lohmann am Pranger: Bundesweit werden immer wieder Kampagnen für die Beendigung des schmerzhaften Schnabelkürzens initiiert. Foto Förster

Am Wochenende wurden die Vorwürfe gegen das Cuxhavener Zuchtunternehmen publik, nach denen Hühnerküken massenweise Zehen amputiert und Kämme gekürzt worden seien. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Stade, Kai Thomas Breas, bestätigte gestern auf Anfrage unserer Zeitung, dass die beiden Geschäftsführer einen Strafbefehl wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz nicht akzeptiert und Einspruch eingelegt hätten. Unklar ist, ob diese Einsprüche Bestand haben oder doch noch – nach der bundesweiten Berichterstattung – zurückgezogen werden. Der Auftakt für die Hauptverhandlung ist für den 2. März angesetzt. Den Strafbefehl könnten die Geschäftsführer auch noch im Laufe des Verfahrens akzeptieren; dann allerdings nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft.

Zwei weitere Vorwürfe sind dagegen nicht Gegenstand dieser Strafbefehle. So lag nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft der umstrittenen Praxis der Vergasung von Eintagsküken „kein Vorsatz“ zugrunde. In Deutschland werden schätzungsweise bis zu 40 Millionen männliche Küken schon wenige Stunden nach dem Schlüpfen vergast. Für die kleinen Hähne gibt es in der Geflügelindustrie offensichtlich keinen Markt. Gefragt sind nur die Legehennen.

Die von LTZ betriebene Vergasung der Hähne war laut Staatsanwaltschaft behördlich abgesegnet – vom Veterinäramt des Landkreises Cuxhaven. Es handele sich – juristisch gesehen – um einen „Verbotsirrtum“. „Lohmann Tierzucht“ erklärte bereits am Sonntag, dass „die Tötung von männlichen Eintagsküken im Bereich der Legehennenhaltung gängige Praxis“ sei.

Abgenickt worden ist von der Behörde anscheinend auch die Praxis des Cuxhavener Unternehmens, den Hühnerküken Teile des Schnabels zu entfernen. Begründet wird die Prozedur damit, dass sich nach dem Stutzen des Schnabels die Hennen nicht gegenseitig verletzen oder töten könnten. „Wir gehen davon aus, dass das Unternehmen dafür eine mündliche Genehmigung des Veterinäramtes erhalten hat“, so Staatsanwalt Breas.

Durchsuchung des Amtes

Er erklärte, dass es „Ende 2009“ im Zuge der Ermittlungen gegen LTZ auch eine Durchsuchung des Cuxhavener Veterinäramtes gegeben hatte. Davon hatte auch Landrat Kai-Uwe Bielefeld Kenntnis. Eine „Durchsuchung“ sei es jedoch nicht gewesen. Vielmehr habe man den Polizeibeamten damals die gewünschten Unterlagen freiwillig ausgehändigt und mit den Ermittlungsbehörden kooperiert. Gleichzeitig unterstrich er, dass das Veterinäramt nicht gegen geltendes Recht verstoßen habe. Daher würden sich die aktuellen Ermittlungen und Verfahren auch nicht gegen Mitarbeiter seines Hauses richten.

Während sich Bielefeld vor seine Mitarbeiter stellt, nahm die Tierschutzorganisation „Peta“ die Behörden ins Visier. Sie wüssten – so Peta-Sprecher Edmund Haferbeck – von „kriminellen Machenschaften“ der Geflügelindustrie, gingen dagegen aber nicht vor. Zur Rolle des Veterinäramtes sagte Haferbeck: „Das Veterinäramt Cuxhaven sitzt auf dem Schoß derjenigen, die es kontrolliert.“ Landrat Bielefeld wies diesen Vorwurf „auf Schärfste“ zurück: „Die Distanz zwischen Unternehmen und Veterinäramt ist immer vorhanden gewesen.“

Ob das wirklich so war, wollen die Kreis-Grünen in den nächsten Tagen klären. Die Fraktionsvorsitzende Christel Tecker kündigte an, dass „in den Kreisgremien konkrete Fragen zur Rolle des Kreis-Veterinäramtes in diesem Fall eingebracht werden sollen“. Bei den Grünen herrsche „Entsetzen über den Tierschutzskandal“.

Artikel vom 15.02.11 - 16:00 Uhr
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