
Die BLG-Führung kann sich nun wieder entspannt zurücklehnen. Hätte sich die SPD-Fraktion durchgesetzt, wären ihr erhebliche Daumenschrauben angelegt worden. Und zwar über den Senat. Der sollte nämlich dafür sorgen, dass Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen auch dann geschützt werden, „wenn das Ergebnis dadurch zeitweise spürbar belastet wird.“ Im Klartext: Statt den Mitarbeitern die Löhne zu kürzen, soll die BLG-Führung sich mit bescheideneren Gewinnen begnügen.
Die SPD geht noch weiter: Der Senat habe im BLG-Aufsichtsrat sicherzustellen, dass die Investitionen und Zukäufe nicht „zu Lasten und auf Kosten der Beschäftigten in den bremischen Häfen geht.“ Und um die Drohkulisse vom BLG-Verkauf vom Tisch zu wischen, stellt die SPD-Fraktion klar: Die BLG wird nicht verkauft, auch nicht in Krisenzeiten.
Die BLG-Führung warnt: „Arbeitsplätze sichert man nicht, wenn man ein Unternehmen auffordert, Verluste zu machen.“ Es werde noch Jahre dauern, bis der Umschlag wieder das Niveau von 2008 erreiche. Um im Markt bestehen zu können, müsse das Unternehmen wettbewerbsfähig sein.
Den Grünen geht die SPD auch zu weit. „Es gibt keinen Antrag mit uns, der der BLG unabhängig von der Ertragslage vorschreibt, alle Beschäftigten auf dem derzeitigen Lohnniveau zu halten“, sagt Fraktionssprecher Matthias Makosch. Die BLG gehört der Stadt Bremen. Die Erträge, die das Unternehmen erwirtschaftet, kommen dem Finanzressort zu Gute. Den Verdacht, dass das der wahre Grund für die grüne Zurückhaltung ist, weist Makosch allerdings zurück.
Die SPD-Fraktion kann ihren Antrag zwar nicht gegen die Grünen durchsetzen, bekräftigt dennoch die eigene Position. Sie will verhindern, dass die Krise missbraucht wird, um die Löhne langfristig abzusenken. „Eigentum verpflichtet, und das nicht nur in Sonntagsreden, sondern auch dann, wenn es ernst wird“, sagt Martin Günthner, hafenpolitischer Sprecher der Fraktion. Die BLG habe in den Zeiten des Booms gut verdient. Sie sei auch weiterhin profitabel. „Deshalb müssen die Arbeitsplätze erhalten werden, und zwar mit Löhnen, von denen die Mitarbeiter leben können, ohne ergänzende Sozialhilfe beantragen zu müssen“, sagt Günthner.
CDU und FDP warnten gestern davor, sich in die unternehmerischen Entscheidungen der BLG einzumischen.
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