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Rückfallquote steigt nach Knast extrem


Bremerhaven. Der Jugendknast in Bremen-Oslebshausen ist unterbelegt. Die Fallzahlen jugendlicher Straftäter sind seit Jahren nahezu konstant. „Gewaltkarrieren junger Menschen“, wie es der Titel einer Fachtagung suggerierte, gibt es auch nicht, sagt Horst Alester von der Jugendgerichtshilfe. Von Gert-Ulrich Hensellek


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230 Teilnehmer – Lehrer, Staatsanwälte, Richter, Sozialpädagogen, Justizbedienstete und Polizisten – trafen sich gestern in der Volkshochschule zu einer Fortsetzungsveranstaltung des Landesjugendamts zur Positionsbestimmung in Sachen Jugendkriminalität. Organisiert hatte das Treffen der Präventionsrat. Dessen Geschäftsführer, Volker Ortgies von der Polizeiführung, hatte die Moderation übernommen.

Für die Seestadt bezeichnete Ortgies die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Jugendhilfe als beispielhaft. Bei den Straftaten seien etwa 65 Prozent Eigentumsdelikte, der Anteil an Gewalttaten schwanke zwischen 13 und 16 Prozent. Das Gros junger Straftäter (64 Prozent), falle lediglich ein Mal auf, erläuterte er.

Keine Auffälligkeiten gebe es bei der Entwicklung der Gewalt unter Jugendlichen. Hier werde die Statistik verfälscht durch ein verändertes Verhalten in den Elternhäusern der Opfer: „Heute gibt es schneller eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung, wenn Kinder mit kaputter Kleidung nach Hause kommen.“

Als Auslöser für kriminelle Energie Heranwachsender macht Alester „den Umbau des Gehirns durch die Pubertät“ verantwortlich. 30 Prozent der angezeigten Straftaten würden später im Ermittlungsverfahren eingestellt, ergänzte der Sozialpädagoge. „Wenn etwas Schreckliches in einer U-Bahn in München passiert, darf das nicht die ganze Diskussion überlagern“, so Ortgies. Alester räumt aber ein: „Es gibt einen kleinen Personenkreis, der mit erheblichen Gewaltdelikten in Erscheinung tritt.“ Der stand im Fokus der Veranstaltung.

Kontrovers diskutiert wurde, wie sich kriminelle Karrieren am wirkungsvollsten stoppen ließen und wann der Knast als letztes Mittel von Sanktionen eingesetzt werden soll. Bei einer Haftstrafe, biete sich einerseits die Chance für junge Menschen, eine Ausbildung nachzuholen, was vielfach draußen mangels Angeboten nicht mehr möglich sei, sagte Dr. Klaus Boers, Professor an der Universität Münster. Er betonte aber auch, dass die Rückfallquote junger Häftlinge mit 80 Prozent extrem hoch sei.

Staatsanwaltschaft gerüstet

Dass Strafverfolgung auch von den Möglichkeiten abhänge, musste Generalstaatsanwältin Dr. Kirsten Graalmann-Scheerer auf Nachfrage einräumen. Gleichzeitig wehrte sie sich jedoch gegen den Eindruck, zweckgebundene Haushaltsmittel könnten entfremdet werden, weil Ermittlungsverfahren „wegen einer CD aus der Schweiz“ anstünden. Die Generalstaatsanwältin: „Wir sollten uns nicht über Musik unterhalten, die noch gar nicht gespielt wird.“


Artikel vom 07.02.10 - 11:00 Uhr
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