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„Reichensteuer ist unsinnig“

Berlin. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will sich für eine vorläufige Entscheidung zum neuen Rettungsschirm ESM Zeit lassen. Was das für den Euro-Raum bedeutet und ob es Sinn macht, Reiche wegen der Krise extra zur Kasse zu bitten, darüber sprach Thomas Straubhaar, Direktor des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts (HWWI), mit unserem Berliner Korrespondenten Stefan Vetter. Von Stefan Vetter

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Luxusuhren und Nobelkarossen – oder doch eine Reichensteuer , um allen etwas vom Wohlstand zuteil werden zu lassen? Der Vorstoß, Vermögende für die Eurorettung zahlen zu lassen, stößt auf Skepsis. Foto dpa

Herr Straubhaar, wie bewerten Sie den höchstrichterlichen Schwebezustand?

Das Positive ist, dass Deutschland den rechtsstaatlichen Prinzipien in der Krise einen höheren Rang als der Ökonomie einräumt. Die Märkte dürften darüber weniger glücklich sein. Ich halte es für abwegig, damit zu drohen, dass sich die Krise für den Euro deshalb verschärft. Ein längeres Verfahren kann das Vertrauen sogar stärken, weil damit den Märkten demonstriert wird, dass Deutschland auch in ökonomischen Krisenzeiten ein institutionell stabiler Rechtsstaat bleibt.

Was passiert, wenn Karlsruhe den ESM doch für verfassungswidrig erklärt?

Dann wird man eine neue Rettungslösung finden müssen, die den rechtsstaatlichen Anforderungen genügt. Derzeit haben wir ja noch den EFSF. Ursprünglich sollte der ESM erst im kommenden Jahr starten. Die schlechteste aller Varianten wäre, die Politik dem Diktat der Märkte preiszugeben.

Was käme teurer: eine Vergemeinschaftung von Schulden und Haftung oder das Auseinanderbrechen des Euro-Raums?

Es ist sinnvoller, die Vergemeinschaftung im Rahmen einer Bankenunion voranzutreiben, weil dadurch Zeit gewonnen wird, die Schuldner zum Abbau der Defizite nutzen können und die Gläubigern die Möglichkeit gibt, sich auf unvermeidliche Abschreibungen vorzubereiten. Riskiert man dagegen den Bruch des Euro-Raums, entstehen schockartig sehr hohe Kosten, die die reale Wirtschaft nicht schultern kann.

Zur Bekämpfung der Euro-Schuldenkrise schlägt das DIW eine Zwangsabgabe für Reiche vor, die der Staat in besseren Zeiten auch wieder zurückzahlen könnte. Eine gute Idee?

Das klingt populär, um nicht zu sagen populistisch. Deshalb muss es aber noch lange nicht richtig sein. Der Vorschlag kommt zum falschen Zeitpunkt. An erster Stelle steht die Frage, welche Kosten überhaupt entstehen. Erst danach kann man sich über die Finanzierung unterhalten. Bislang sind die Kosten nicht dramatisch. Jetzt schon eine Extra-Steuer oder Abgabe einzuführen, ist unsinnig.

Deutschland steht mit über 300 Milliarden bei der Euro-Rettung im Risiko. Ist das nicht dramatisch genug?

Deutschland hat gegenwärtig kein Liquiditätsproblem und verglichen mit anderen Ländern eher einen gesunden Staatshaushalt. Immerhin peilen wir die Null-Neuverschuldungs-Marke an. Die makroökonomische Situation ist so, dass derzeit keine Notwendigkeit für Sondersteuern oder Zwangsabgaben besteht.

Das DIW will die Idee aber auch für Krisenländer verstanden wissen.

Darüber kann man sicher reden. Nur braucht man dazu erst einmal funktionierende Verwaltungsstrukturen. Griechenland ist nicht einmal in der Lage, die Mehrwertsteuer und die normale Einkommensteuer ordentlich einzuziehen. Was soll da eine Reichensteuer auf dem Papier? Auch dies hieße, den zweiten vor dem ersten Schritt zu machen.

Zwangsanleihen – Geldbeschaffung in Notzeiten

Die jetzt vom DIW ins Spiel gebrachten Zwangsanleihen sind öffentliche Anleihen, die der Staat bestimmten Personengruppen oder Unternehmen zur Zeichnung zuteilt. Sie werden zumeist niedrig oder gar nicht verzinst. Besonders in Krisenzeiten haben sich Regierungen seit der Antike auf diese Weise zusätzliche Einnahmen verschafft.

So wurden in Deutschland 1922 Zwangsanleihen eingeführt, um die Schuldenberge nach dem Ersten Weltkrieg abzutragen. Weil die Einzahlung während der Hochinflation erfolgte, waren die Anleihen im November 1923 kaum noch etwas wert.

In der Bundesrepublik beendete das Bundesverfassungsgericht 1984 einen Versuch, über das Investitionshilfegesetz mit Zwangsanleihen die Staatskassen zu füllen. Mit dem Geld sollte der Wohnungsbau gefördert werden, der unter der Rezession litt. Karlsruhe erklärte das Gesetz jedoch für nichtig. Zwangsanleihen seien nur „unter engen Voraussetzungen“ zulässig. Dem Gesetzgeber ist untersagt, „Sonderabgaben zur Erzielung von Einnahmen für den allgemeinen Finanzbedarf zu erheben und das Aufkommen aus derartigen Abgaben zur Finanzierung allgemeiner Staatsaufgaben zu verwenden“.

Auf die 1992 diskutierte Zwangsanleihe zur Finanzierung von Kosten der deutschen Einheit wurde auch verzichtet, um eine Konfrontation der Bundesregierung mit Karlsruhe zu vermeiden. 2008 forderten Gewerkschaften und SPD-Politiker eine Zwangsanleihe bei Reichen als Beitrag für ein Konjunkturpaket.

Artikel vom 12.07.12 - 07:00 Uhr
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