
Weber wollte seinen Vorschlag am Montag nicht gegenüber der NORDSEE-ZEITUNG erläutern. Von daher war die Öffentlichkeit auf Medienberichte angewiesen. Aber Webers Pressesprecher versicherte, dass die Gedanken des Präsidenten korrekt veröffentlicht worden seien. Er wolle sich persönlich nicht mehr äußern, da heute das Thema im zuständigen Ausschuss der Bürgerschaft behandelt werde.
Damals mussten die Regierungsfraktionen ihren Vorschlag schnell wieder zurückziehen. Die anderen Parteien, deren Zustimmung man bei einer Verfassungsänderung braucht, fühlten sich überrumpelt. Weber will nun offenbar den aktuellen Reformschwung der Bürgerschaftsmehrheit nutzen, um die Verlängerung der Legislaturperiode erneut auf die Tagesordnung zu bringen.
Den Reformeifer hatte des Gutachten des ehemaligen Staatsgerichtshofs-Präsidenten Günter Pottschmidt ausgelöst. Der kritisierte darin die Praxis, Bürgerschaftsabgeordnete aus dem öffentlichen Dienst von der Arbeit zu befreien und trotzdem zusätzlich zur Diät weiter zu entlohnen. Das sei verfassungswidrig, so Pottschmidt. Die Fraktionen reagierten prompt. Sie wollen nun ein neues Abgeordnetengesetz schaffen, das den Abgeordneten neben der Parlamentsarbeit die berufliche Halbtagsbeschäftigung ermöglicht. Weitere Probleme wie zum Beispiel das der Ruhestandsregelung sollen dabei ebenfalls gelöst werden.
Weber sieht in der Verlängerung der Legislaturperiode auf fünf Jahre auch eine Sparmaßnahme. In einer Zeitspanne von 20 Jahren erspart man sich einen kompletten Wahlgang samt der Kosten.
