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Niederlage für den GHB vorm Arbeitsgericht

Bremen. Die Kündigungen, die der Gesamthafenbetriebsverein Mitte 2009 gegen etliche Mitarbeiter ausgesprochen hat, sind unwirksam. Gestern sprach das Arbeitsgericht Bremen für die ersten zwölf Fälle die Urteile. Die Mitarbeiter müssen wieder eingestellt oder abgefunden werden.

199 Mitarbeiter hatten geklagt. 98 in Bremen und 101 in Bremerhaven. Montag wird das Arbeitsgericht über Klagen von Bremerhavener GHB-Mitarbeitern befinden. Olaf Thun, der von den Kündigungen betroffen ist, rechnet ebenfalls mit einem Erfolg.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Der GHB soll erwägen, in die Berufung zu gehen. Im Mai vergangenen Jahres wurde zwischen GHB und der Gewerkschaft Verdi wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten ein neuer Lohntarifvertrag abgeschlossen, der eine erhebliche Absenkung des Lohnniveaus im Bereich der Seehafenlogistik vorsieht. Zu der Zeit wurden auch die Verhandlungen des GHB mit dem Betriebsrat über die Kündigungen samt Sozialplan beendet.

„Ungerechte Auswahl“

Die Mitarbeiter klagten, weil sie die Auswahl derer, die ihren Job verlieren sollten, als ungerecht empfanden. Langjährige Beschäftigte seien gegenüber jüngeren Kollegen benachteiligt worden. Derzeit sind die Verfahren vor allen Kammern des Arbeitsgerichts anhängig. Zum Teil handelt es sich um Änderungskündigungen, mit denen Mitarbeiter in neue Tarifverträge überführt werden sollten, teilweise geht es um die Kündigung des Jobs. (mue)

Artikel vom 04.03.10 - 08:30 Uhr
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