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Bremerhaven. Sie wollte nur ein paar Euro dazuverdienen. Doch jetzt drohen einer 23-Jährigen aus Leherheide Regressforderungen von mehr als 15 000 Euro – und im schlimmsten Fall eine Haftstrafe. Die Hausfrau war im Internet auf Betrüger gestoßen, die sie mit einem lukrativen Nebenjob geködert hatten. Von Daniel Wehner


Auf einer Internetseite, deren Namen sie nicht mehr weiß, war die junge Frau auf ein Angebot gestoßen, das zu verlockend klang: 600 Euro zusätzlicher Verdienst pro Monat, ohne viel dafür zu tun. Ein angeblicher Internethändler, der international tätig sei, gab an, dass er kein eigenes Konto in Deutschland eröffnen könne.

Daher das Angebot: „Sie richten ein Online-Konto für uns ein, geben uns PIN (Persönliche Identifikationsnummer) und TAN (Transaktionsnummer) und verdienen sich so 600 Euro pro Monat dazu.“ Die 23-Jährige, die namentlich nicht genannt werden will, ging auf das Angebot ein. Und binnen vier Tagen flossen 15 000 Euro über ihr Konto – sie wurden von ihr fremden Personen überwiesen und von ihr genauso fremden Personen wieder abgebucht. Ihr Kreditinstitut reagierte ob der hohen Summen, fror das Konto ein und stellte Anzeige wegen Verdachts auf Geldwäsche. Es folgte eine Anhörung der Frau bei der Polizei. Hartmut Drechsler, zuständig für den Bereich Geldwäsche in Bremerhaven, sagt: „Sie hat sich als Finanzagentin strafbar gemacht.“

Darauf stehe normalerweise eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Doch höchstwahrscheinlich ist das „in ihrem Fall nicht zu erwarten.“ Der Staatsanwalt könne auch ein Bußgeld verhängen oder das Verfahren fallen lassen.

„Ich hab doch nichts getan“

Als die Frau von der Strafanzeige hörte, war sie überrascht: „Ich hab doch gar nichts getan.“ Allerdings sagt Drechsler: „Tatsächlich hat sie etwas getan.“ Denn als Finanzagentin hat sie laut Gesetz die Rolle des Vermittlers bei einer Geldwäscheaktion eingenommen.

Auf ihrem Konto sind Gelder von Kunden eines Internethändlers eingegangen, dessen Waren die Käufer nie erreicht haben. Die geprellten Kunden mussten in Vorkasse treten in dem Glauben, besonders günstige Markenartikel zu erstehen. Sie überwiesen das Geld, der Internethändler buchte es ab. Jetzt könnten die um ihre Waren Betrogenen ihr Geld von der 23-Jährigen zurückfordern – insgesamt 15 000 Euro plus Anwaltkosten. „Aus dieser Nummer kommt man schlecht raus“, betont Drechsler. Daher rät er: „Man sollte niemals sein eigenes Konto zur Verfügung stellen.“ In Bremerhaven ist das der erste Fall dieser Art, mit dem der Geldwäsche-Experte zu tun hat.

An dubiosen Internethändlern, die es mit dieser Masche versuchen könnten, mangele es aber nicht. So warnen Verbraucherschützer vor Seiten wie einkauf-welt24.com, einem Elektronikhändler, dem Betrug vorgeworfen wird. Dazu sagt Drechsler: „Bei extrem niedrigen Preisen sollte man genau hingucken.“ Denn: „Niemand schenkt einem etwas.“

Abzock-Schutz

Die Verbraucherzentrale Bundesverband empfiehlt ein kostenloses Computer-Programm, das vor Abzock-Seiten warnt, den sogenannten „Abzock-Schutz“.

Erhältlich auf: www.computerbild.de


Artikel vom 21.03.10 - 13:00 Uhr
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