
Einer davon ist der SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss, gegen den die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen des Verdachts der Kinderpornografie ermittelt. Tauss und der 29-Jährige seien per SMS und MMS in Kontakt gewesen, sagt Frank Schmitt, Leiter der Staatsanwaltschaft Bremerhaven. Der junge Mann steht im Verdacht, kinderpornografische Bilder besessen und verbreitet zu haben. „Die Ermittlungen haben ergeben, dass der Bremerhavener Daten per Handy an den Abgeordneten geschickt hat“, sagt der Oberstaatsanwalt. Ob Tauss auch etwas zurückgeschickt habe, sei noch unklar.
Der 29-Jährige ist vorbestraft. Ende 2007 wurde er wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Seine Motive sind laut Schmitt bislang unklar. Es gebe keinen Hinweis, dass der Beschuldigte nach Gewinn gestrebt habe. Die Ermittlungen kamen durch einen Zufallsfund in Potsdam in Gang. Die Staatsanwaltschaft Bremerhaven erhielt von den Potsdamer Kollegen im Sommer 2008 einen Brief, in dem der Bremerhavener einem Potsdamer für eine DVD dankte.
Einen Tag später wurde die Wohnung des 29-Jährigen durchsucht. „Wir stellten umfangreiches Beweismaterial sicher: drei Handys, externe Festplatten, CDs, DVDs sowie einen Computer mit einer großen Festplatte“, sagt Schmitt. „Die Sachverständigen müssen nun alle Dateien angucken, bewerten, die genaue Fundstelle auf dem Computer vermerken, angeben, wann die Datei gespeichert und zuletzt geändert wurde. Das ist sehr aufwändig. Wir müssen daher mit einer längeren Bearbeitungsdauer rechnen. Normalerweise dauert es Monate, bis aus einem Computer ein Beweismittelordner erstellt werden kann.“
Die Seestadt sei keine kinderpornografische Hochburg. „Es gab in den vergangenen Jahren nur wenige Verfahren wegen des Besitzes kinderpornografischer Bilder, wegen des Verbreitens hatten wir bislang kein Urteil“, betont der Chefermittler.
Zugunsten des Beschuldigten werde sich auswirken, dass er die Ermittlungsarbeit erleichtert habe. „Er hat uns die Zugangsdaten zu seinen Handys genannt. Daraufhin konnten wir die Einträge im Telefonbuch von 51 Frauen und Männern sichtbar machen. Sonst hätten wir länger arbeiten müssen.“ Über Telefonanbieter seien die Namen und Anschriften der Kontaktpersonen ermittelt worden. „Wir haben gar nicht gewusst, dass ein Abgeordneter dabei war.“
Nach der Auswertung der Dateien wird es zur Hauptverhandlung kommen. Das Strafmaß hängt davon ab, ob der Beschuldigte nur wegen des Besitzes oder auch wegen des Verbreitens von Kinderpornos verurteilt wird. Schmitt: „Für das Verbreiten schreibt das Gesetz zwischen drei Monaten und fünf Jahren Freiheitsstrafe vor, für den Besitz bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.“
Nach Angaben des Oberstaatsanwalts habe sich die Behörde nicht schon früher an die Öffentlichkeit gewandt, „weil wir die Empfänger von kinderpornografischen Bildern nicht warnen wollten. Es hätte sein können, dass sie ihre Computer bereinigen und damit der Nachweis für strafbares Verhalten gefährdet wird“.
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