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Kampfhunde bleiben verboten


Bremerhaven. Pitbull-Terrier und andere Kampfhunde bleiben im Land Bremen verboten. Die Bürgerschaft beschloss gestern, das Kampfhunde-Gesetz für weitere fünf Jahre zu verlängern. Kampfhunde dürfen damit nach wie vor weder gehalten noch gezüchtet werden. Von Denise von der Ahé


Dieser Pitbullterrier zählt zu den Kampfhunden. Jede dritte Bisswunde im Land Bremen ging früher auf die gefährlichen Hunde zurü bild vergrößern
Dieser Pitbullterrier zählt zu den Kampfhunden. Jede dritte Bisswunde im Land Bremen ging früher auf die gefährlichen Hunde zurück. Heute sind es nur noch vier Prozent. Foto: dpa

Nur die Hunde, die bei der Gesetzesänderung 2001 bereits vorhanden waren, sind davon ausgenommen. „Das Kampfhunde-Gesetz hat sich bewährt“, sagte Innensenator Ulrich Mäurer (SPD). Die Zahl der Kampfhunde habe sich im Land seit 2001 von 570 auf 230 verringert.

Und dank Maulkorbzwang beißen sie seltener zu. Waren es im Jahr 2000 noch 28 Vorfälle, sind es seit 2002 jährlich noch vier bis sieben. Jede dritte Bisswunde ging früher auf Kampfhunde zurück. Heute sind es nur noch vier Prozent.

„Dem gesetzlichen Verbot zum Trotz werden Kampfhund-Kreuzungen gezüchtet und zum Verkauf angeboten“, sagte SPD-Fraktionschef Björn Tschöpe. Um das Zucht- und Handelsverbot zu umgehen, würden sie in Dokumenten als Kreuzungen legaler Hunderassen angegeben. Daher wird das Gesetz nun durch einen Antrag von SPD und Grünen verschärft. Dabei stehen Kreuzungen von Kampfhunden im Fokus. Die Beweislast geht im neuen Gesetz vom Staat auf den Hundehalter über. Vermutet das Ordnungsamt, dass es sich um einen gefährlichen Mischlingshund handelt, kann es vom Halter den Beweis für das Gegenteil verlangen. Der Halter muss die Kosten für ein Gutachten des Tierarztes tragen. Handelt es sich um einen Kampfhund, wird er in einem Tierheim untergebracht. Der Besitzer muss mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro rechnen.

„Es gibt so viele tolle Hundehalter, da denkt keiner, wie viele schlechte es gibt“, sagt Karin Mendel, Leiterin des Tierheims. Mit dem verschärften Gesetz hätten die Behörden nun mehr Handhabe gegen ungeeignete Besitzer. Mendel: „Damit besteht die Möglichkeit, Tieren zu helfen, aus der Szene rauszukommen und sie in ein anständiges Zuhause zu vermitteln.“

„Zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden ist dieses Gesetz gut“, sagte der CDU-Abgeordnete Wilhelm Hinners. Die Bedürfnisse von Hunden müssten noch stärker berücksichtigt werden, forderte Björn Fecker (Grüne). „Die Tiere sind kein Spielzeug, sondern Lebewesen, die eine vernünftige und artgerechte Haltung verdienen.“ Die FDP lehnte ein Verbot von Kampfhunden ab. Relativ wenige bissen zu. „Meistens sind normale, nicht gelistete Rassen beteiligt“, sagte Oliver Möllenstädt (FDP). Die Linken konnten sich weder für die Ansicht der Liberalen noch für den Antrag von Rotgrün begeistern. Daher enthielten sie sich, stellte Inga Nitz klar.

Artikel vom 17.12.09 - 09:15 Uhr
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