
Auf Verbraucher kommen damit zahlreiche Neuerungen zu. Was ist die wichtigste Änderung? In Zukunft sollen Haushalte auch dann Rundfunkgebühren zahlen, wenn sie gar keinen Fernseher oder kein Radio haben. Der Beitrag wird ab 2013 pauschal pro Haushalt gezahlt. Dies gilt auch für eine Zweitwohnung. Es kann sich also niemand mehr darauf berufen, zu Hause gar kein Rundfunkgerät oder keinen Computer zu haben. Die neue Gebühr soll monatlich bei 17,98 Euro liegen und damit nicht über dem bisherigen Beitrag.
Der neue Rundfunkgebühren-Staatsvertrag soll erst am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Bis dahin ändert sich für den Gebührenzahler nichts. Voraussichtlich ab 1. Januar 2012 erhält jeder die Möglichkeit, bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt oder der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) Angaben zu seiner Haushaltssituation zu machen, um künftig Doppelzahlungen zu vermeiden.
Wann ist eine Befreiung von der Rundfunkgebühr möglich? Wer Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder eine Ausbildungsförderung wie Bafög oder Ausbildungsgeld erhält, wird davon befreit, allerdings nur auf Antrag. Blinde oder stark Sehbehinderte, Gehörlöse und schwer Behinderte sind künftig nicht mehr grundsätzlich befreit. Sie sollen nunmehr einen ermäßigten Beitrag von einem Drittel der regulären Gebühr zahlen, sofern sie dies finanziell leisten können.
Was ist mit Ferienwohnung oder Gartenlaube? Für Zweit- oder Ferienwohnung wird künftig auch eine zweite Rundfunkgebühr fällig, selbst wenn dort kein Fernseher oder Radio steht. Der Fernseher oder Radio im Gartenhäuschen ist dagegen für die meisten Kleingärtner frei – im Gegensatz zur bisherigen Regelung. Hier wird künftig nur dann eine zweite Gebühr fällig, wenn jemand in seiner Gartenlaube auch wohnt.
Welche Regelungen gelten für Betriebe? Die Beiträge für Firmen werden künftig pro Betriebsstätte erhoben und nach der Zahl der Mitarbeiter gestaffelt. Für Kleinstbetriebe gilt ein ermäßigter Satz von einem Drittel des Rundfunkbeitrags. Nach Angaben der Länder müssen künftig etwa 90 Prozent der Betriebe je Filiale höchstens einen Beitrag zahlen, 77 davon sogar nur einen Drittelbeitrag.
Was passiert mit Zahlungsverweigerern? Wer seiner Anzeigepflicht nicht nachkommt oder den fälligen Rundfunkbeitrag länger als sechs Monate nicht oder nur teilweise zahlt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
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