Dass das Gartenbauamt die 550 Euro nur für das Ausheben des Grabes berechnet, geht aus dem Gebührenbescheid hervor, den Rosemarie Weber bekommen hat. Der Posten für das Ausheben ist nicht der einzige. Für die „Unterhaltung der allgemeinen Friedhofsanlagen“ soll sie 420 Euro bezahlen. Hinzu kommen die Gebühren für das so genannte Wahlgrab in Höhe von 900 Euro sowie für die Benutzung der Trauerhalle, 118 Euro. So machen allein die Gebühren knapp 2000 Euro aus. Hinzu kommt die Rechnung des Bestattungsunternehmens.
„550 Euro zum Ausheben eines Grabes, das hört sich natürlich erst einmal viel an“, räumt Leroy Czichy, kaufmännischer Leiter des Gartenbauamts ein. Hinter der Gebühr stünden jedoch kostenintensive Arbeiten. „Man kann nicht einfach ein großes Loch buddeln, sondern muss zum Beispiel die Sicherheitsvorschriften beachten“, sagt Czichy. Dazu gehöre unter anderem das Verschalen der 1,80 Meter tiefen Grabstelle. Nur so könne ein Einstürzen der Wände und eine Gefährdung der Arbeiter ausgeschlossen werden. Außerdem dauere das Ausheben eines Grabes sehr lange, nicht alles könne mit dem Bagger erledigt werden. „Damit sind zwei Männer mehrere Stunden beschäftigt“, so Czichy. Auch die Anschaffung und der Unterhalt von Baggern und Arbeitsgeräten fließe in die Gebühren ein.
Im Vergleich zu anderen Kommunen sieht Czichy sein Amt in einer guten Position: „Wir haben 13 Jahre lang die Gebühren nicht erhöht.“ Im Vergleich zum Jahr 2005, als Bremerhaven in einem bundesweiten Vergleich bei den Bestattungskosten weit im oberen Drittel lag, habe man sich deutlich verbessert.
Statt steigende Kosten an die Bürger weiterzugeben, mache man sich Gedanken darüber, wie sie gesenkt werden könnten. Eine Maßnahme sei der verstärkte Einsatz von Maschinen, eine andere der flexible Personaleinsatz. Mittlerweile arbeiten Mitarbeiter des Gartenbauamts nicht nur auf den Friedhöfen, sondern auch im Krematorium. „Dadurch sind wir in diesem Bereich zusammen mit Bremen so günstig wie kein anderer privater Anbieter im norddeutschen Raum“, sagt Czichy.
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