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Fehlstart im Mordprozess


Stade. Kurzer Auftakt im Hammermordprozess: Der 62-jährige Peter L. hat am ersten Prozesstag nicht einmal eine Viertelstunde lang auf der Anklagebank der ersten großen Strafkammer des Landgerichts in Stade gesessen. Der Staatsanwalt legt ihm zur Last, seine schlafende Ehefrau Anfang März in Loxstedt getötet zu haben. Verteidiger Lars Zimmermann sorgte dafür, dass die Verhandlung unterbrochen wurde. Von Barbara Fixy


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Peter L. (links) auf der Anklagebank im Stader Schwurgerichtssaal mit seinem Verteidiger Lars Zimmermann: Der Mann, der seine schlafende Ehefrau mit 16 Hammerschlägen getötet haben soll, will sein Gesicht nicht zeigen. Foto Hager

Zunächst hatte der Rechtsanwalt aus Buxtehude die Zusammensetzung des Gerichts moniert. Grund: Ein Richter, der als Beisitzer fungieren sollte, befindet sich im Erziehungsurlaub. Für ihn war ein Kollege eingesprungen. „Das“, so der Anwalt, „hätte man vorher wissen können.“ Das Gericht befand jedoch, dass es trotzdem richtig besetzt sei.

Unterbrochen wurde die Hauptverhandlung schließlich aus einem anderen Grund. Am ersten Prozesstag sollte ein Gutachter die Schuldfähigkeit des Angeklagten beurteilen. Dessen Gutachten war der Verteidigung allerdings erst einen Tag vor Prozesseröffnung zugegangen. „Ich hatte überhaupt keine Zeit, das Gutachten mit meinem Mandanten durchzugehen“, beschwerte sich der Verteidiger. Der Angeklagte sei unter diesen Umständen nicht bereit, zum gegenwärtigen Zeitpunkt auszusagen, wohl aber später.

Trotz der Kürze des Prozessauftaktes hatte der Staatsanwalt Zeit genug, die Anklageschrift zu verlesen. Er warf dem Beschuldigten vor, seine schlafende Ehefrau mit 16 Hammerschlägen auf den Kopf getötet zu haben. Dabei habe die 67-Jährige ein schweres Schädelhirntrauma erlitten, das zum Tode führte.

Der Staatsanwalt geht davon aus, dass der Angeklagte die Arg- und Wehrlosigkeit seiner schlafenden Ehefrau ausnutzte. Dadurch sieht er den Tatbestand der Heimtücke gegeben, eines der Merkmale für Mord. Kann sich der Staatsanwalt mit dieser Auffassung bei Gericht durchsetzen, bedeutet das für den Angeklagten, dass er lebenslang hinter Gitter muss. Verteidiger Zimmermann will nach Informationen der NORDSEE-ZEITUNG allerdings auf erweiterten Suizid hinaus. Bei Tötung auf Verlangen sieht das Gesetz laut Zimmermann ein wesentlich geringeres Strafmaß vor: zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.

Angeklagter gesteht

Der Angeklagte hatte die Tat bereits während seiner Vernehmung bei der Polizei und auch vor dem Haftrichter gestanden. Der Finanzberater, der wegen Betruges vorbestraft ist, soll außerdem angegeben haben, dass er und seine Ehefrau gemeinsam wegen finanzieller Schwierigkeiten beschlossen hätten, aus dem Leben zu scheiden. Daraufhin habe er erst seine Ehefrau getötet und dann vergeblich versucht, Selbstmord zu begehen. Diese Aussagen allerdings hat der Angeklagte widerrufen. Laut Verteidiger blieb er nur dabei, dass er seine Frau umgebracht habe.

Das Ehepaar war erst etwa ein halbes Jahr vor der Bluttat in den Loxstedter Ortsteil Hohewurth gezogen und wurde von den Nachbarn als freundlich und unauffällig beschrieben.

Zehn weitere Verhandlungstage sind angesetzt. Fortgesetzt wird der Prozess am Dienstag, 14. September, um 9.30 Uhr. Dann sind die Polizeibeamten geladen, die den Tatort in Augenschein genommen und den Angeklagten in Haft genommen haben.

„Lebenslänglich“

Auf Mord steht im deutschen Strafrecht die lebenslange Freiheitsstrafe. Allerdings bedeutet ein solcher Richterspruch nicht, dass der Verurteilte tatsächlich ein Leben lang hinter Gittern bleibt. In Deutschland wird die Strafe als Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit verstanden. Nach 15 Jahren kann der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. „Lebenslänglich“ ist in fast allen Staaten, in denen die Todesstrafe abgeschafft worden ist, die höchste Strafe, die das Strafrecht kennt.

Artikel vom 03.09.10 - 16:00 Uhr
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