
Zunächst hatte der Rechtsanwalt aus Buxtehude die Zusammensetzung des Gerichts moniert. Grund: Ein Richter, der als Beisitzer fungieren sollte, befindet sich im Erziehungsurlaub. Für ihn war ein Kollege eingesprungen. „Das“, so der Anwalt, „hätte man vorher wissen können.“ Das Gericht befand jedoch, dass es trotzdem richtig besetzt sei.
Unterbrochen wurde die Hauptverhandlung schließlich aus einem anderen Grund. Am ersten Prozesstag sollte ein Gutachter die Schuldfähigkeit des Angeklagten beurteilen. Dessen Gutachten war der Verteidigung allerdings erst einen Tag vor Prozesseröffnung zugegangen. „Ich hatte überhaupt keine Zeit, das Gutachten mit meinem Mandanten durchzugehen“, beschwerte sich der Verteidiger. Der Angeklagte sei unter diesen Umständen nicht bereit, zum gegenwärtigen Zeitpunkt auszusagen, wohl aber später.
Trotz der Kürze des Prozessauftaktes hatte der Staatsanwalt Zeit genug, die Anklageschrift zu verlesen. Er warf dem Beschuldigten vor, seine schlafende Ehefrau mit 16 Hammerschlägen auf den Kopf getötet zu haben. Dabei habe die 67-Jährige ein schweres Schädelhirntrauma erlitten, das zum Tode führte.
Der Staatsanwalt geht davon aus, dass der Angeklagte die Arg- und Wehrlosigkeit seiner schlafenden Ehefrau ausnutzte. Dadurch sieht er den Tatbestand der Heimtücke gegeben, eines der Merkmale für Mord. Kann sich der Staatsanwalt mit dieser Auffassung bei Gericht durchsetzen, bedeutet das für den Angeklagten, dass er lebenslang hinter Gitter muss. Verteidiger Zimmermann will nach Informationen der NORDSEE-ZEITUNG allerdings auf erweiterten Suizid hinaus. Bei Tötung auf Verlangen sieht das Gesetz laut Zimmermann ein wesentlich geringeres Strafmaß vor: zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.
Das Ehepaar war erst etwa ein halbes Jahr vor der Bluttat in den Loxstedter Ortsteil Hohewurth gezogen und wurde von den Nachbarn als freundlich und unauffällig beschrieben.
Zehn weitere Verhandlungstage sind angesetzt. Fortgesetzt wird der Prozess am Dienstag, 14. September, um 9.30 Uhr. Dann sind die Polizeibeamten geladen, die den Tatort in Augenschein genommen und den Angeklagten in Haft genommen haben.
