
Albert und Marlies Marken von der Initiative Daimlerstraße erhielten nun vor einigen Tagen ein Schreiben vom Petitionsausschuss des Bundestages. Darin wird lediglich auf eine Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums verwiesen. Darin ist von mehreren Abschnitten die Rede, die nicht förderfähig seien. Denn nach den Förderrichtlinien des Bundes bekommt nur Lärmschutz, wer in einem Gebiet wohnt, für das ein Bebauungsplan aus der Zeit vor 1974 gilt. Oder wer in einem Gebäude lebt, das vor 1974 errichtet wurde. Seitdem gilt das Bundesimmissionsschutzgesetz.
„Wir sind schwer enttäuscht, dass die gleichen Argumente wie von der Stadtverordnetenversammlung nun aus Berlin kommen“, sagt Marlies Marken. „Wir haben eher mit einem Weg gerechnet, wie wir doch noch zu Lärmschutz kommen können.“ Die rechtliche Lage sei schließlich bekannt. Vielmehr gehe es um Signale, veraltete Regelungen zu ändern. Nun wollen die Initiativen beraten, ob sie eine weitere parlamentarische Prüfung fordern wollen. Zudem ist geplant, das Gespräch mit dem Bundesverkehrsministerium zu suchen. Marken: „Wir bekommen auch Unterstützung aus dem Verkehrsressort des Landes.“
Insgesamt gehe es um rund zwei Kilometer fehlende Lärmschutzwände, sagt Albert Marken. Diese zu bauen, würde seinen Angaben zufolge rund 1,4 Millionen Euro kosten.
Die Bürgerparksiedlung kann sich unterdessen am meisten Hoffnung auf eine Lärmschutzwand machen. Denn der Bund hat die alte Bremerhavener Bauordnung von 1955 als eine Art Bebauungsplan anerkannt. Sieben zusätzliche Wohnhäuser der Bürgerparksiedlung haben nun Anspruch auf Lärmschutz.
„Wir werden in den nächsten Tagen ein schalltechnisches Gutachten in Auftrag geben“, sagt Bahnsprecher Egbert Meyer-Lovis. Dazu werden am Computer Zugfahrten simuliert. Der Schall wird unter Berücksichtigung aller Umwelteinflüsse und baulichen Beschaffenheiten gemessen. Danach entscheidet das Eisenbahnbundesamt. Bis Ende des Jahres soll klar sein, ob die Anwohner mit passivem Schallschutz oder einer Lärmschutzwand rechnen können.
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