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Eine Grenzfrage des Lebens


Berlin. Man kann die Redner nicht nach Parteien sortieren. Drei grüne Abgeordnete, drei Meinungen. Bei der CDU, der SPD, der FDP und den Linken das gleiche Bild. Nach Religion? Protestanten und Katholiken finden sich auf allen Seiten, ebenso Abtreibungsbefürworter und Abtreibungsgegner. Und Behinderung? Ilja Seifert, querschnittsgelähmt seit einem Badeunfall und Linken-Abgeordneter, will die Untersuchung befruchteter Eizellen auf Defekte strikt verbieten. Man darf, sagt er, nicht zwischen lebenswertem und lebensunwertem Leben unterscheiden. Wolfgang Schäuble (CDU), querschnittsgelähmt seit einem Attentat, unterstützt die begrenzte Zulassung. Von Werner Kolhoff


„Präimplantationsdiagnostik“ (PID) nennt man es, wenn im Rahmen einer künstlichen Befruchtung der Embryo noch im Reagenzglas auf seine „Gesundheit“ untersucht und bei einem negativen Ergebnis vernichtet wird. Bisher war das in Deutschland verboten, doch hat der Bundesgerichtshof dieses Verbot im letzten Jahr gekippt. Nun herrscht ein rechtloser Zustand, der beendet werden soll.

443 der 622 Abgeordneten haben sich schon für eine Position entschieden, doch wurde gestern noch nicht über die drei vorliegenden Varianten abgestimmt. Es geht darum, die 179 Unentschiedenen zu überzeugen. Mehr als einmal fällt das Wort Dilemma. Keiner macht es sich leicht, höchstens die, die lieber nicht reden. Es wird eine leise, aber intensive Debatte; die Stenografen haben keine Zwischenrufe zu notieren.

Eine große Gruppe von Abgeordneten will das strikte Verbot erneuern. 195 haben diesen Antrag unterschrieben. Viele aktive Katholiken darunter, wie Johannes Singhammer (CSU) oder Wolfgang Thierse (SPD), aber auch die Protestantinnen Angela Merkel (CDU) und Katrin Göring Eckart (Grüne). Die Redner dieser Seite berufen sich oft auf die Behinderten, bei denen die Angst umgehe, „eigentlich nicht leben zu sollen“. Immer wieder wird betont, dass der Embryo in der Petrischale menschliches Leben sei. „In dubio pro vita“, im Zweifel für das Leben, sagt der CDU-Abgeordnete Günter Krings. Viele befürchten, dass es einen Dammbruch gibt hin zum Designer-Baby, wenn die „Büchse der Pandora“ erst geöffnet ist. Ilja Seifert sagt: „Es gibt kein Recht auf ein Kind, erst recht nicht auf ein makelloses Kind“. Er legt den betroffen Paaren eine Adoption als Alternative nahe. „Das ist alles andere als zweite Wahl“.

Dramatische Schicksale

Eine etwas größere Gruppe, 215 Abgeordnete, betont, dass sie PID im Grundsatz zwar ebenfalls verbieten, aber Ausnahmen zulassen will. Viele dramatische Schicksale werden von dieser Seite geschildert, etwa das einer Frau, die wusste, dass sie die genetische Disposition für eine schwere Erbkrankheit in sich trägt, an der sie ihren Bruder als Kind qualvoll sterben sah. Sie wollte ihre eigenen Kinder davor bewahren und ließ daher die Embryonen vor der Einpflanzung in Belgien untersuchen, wo PID erlaubt ist. Heute hat sie vier Kinder. Oder von Frauen, die schon mehrere Fehl- und Totgeburten hatten und das nicht noch einmal erleben möchten.

Für diese beiden Fallgruppen wollen die „Befürworter“ PID erlauben. Sie argumentieren aus der Sicht von „Menschen in verzweifelter Lage“, wie SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier sagt. Ihnen dürfe man eine mögliche und vorhandene Hilfe nicht verweigern. Steinmeier wagt sich fast als einziger Politiker der allerersten Reihe vor. Es gehe, sagt er, um eine der letzten Grenzfragen des Lebens; er habe lange mit sich gerungen.

Die anderen Fraktionschefs, die Kanzlerin und die Minister melden sich nicht, mit Ausnahme von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die ebenfalls die Ausnahmeregelung befürwortet. Familienministerin Kristina Schröder verfolgt die Debatte hochschwanger von der Kabinettsbank. Sie und ihr Mann Ole Schröder sind auch für die begrenzte Zulassung. Eine kleinere Gruppe, bisher 36 Abgeordnete stark, will PID ausschließlich im Fall einer erwartbaren Totgeburt erlauben. So beschränke man, sagt Initiator René Röspel (SPD), die Untersuchung und Vernichtung der Embryonen „auf Leben, das mit hoher Wahrscheinlichkeit gar nicht gelebt werden kann“.

Abgestimmt wird erst nach Ostern, dem Fest der Fruchtbarkeit.

Präimplantationsdiagnostik

Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) testen Mediziner Embryonen auf Erbkrankheiten oder Chromosomendefekte. Dem geht eine künstliche Befruchtung außerhalb des Mutterleibs voraus. Zeigt sich dabei eine mögliche Krankheit, wird der Embryo gegebenenfalls nicht in den Mutterleib eingesetzt. Vor allem Krankheiten, die entstehen, wenn ein Mensch zu viele oder zu wenige Chromosomen (Erbgutträger) hat, können durch die PID erfasst werden. Dazu gehört das Down-Syndrom. Aufwendiger sind Untersuchungen auf einzelne veränderte Gene, mit denen sich beispielsweise Muskelschwund feststellen lässt.

Solche genetischen Untersuchungen werden auch bei der sogenannten pränatalen Diagnostik vorgenommen, das heißt bei Untersuchungen während der Schwangerschaft. Dafür werden aus dem Fruchtwasser oder dem Mutterkuchen der Schwangeren Zellen entnommen. Wird dabei ein genetischer Defekt am Embryo festgestellt, ist ein Schwangerschaftsabbruch möglich, aber eine Ermessensfrage. (dpa)

Artikel vom 15.04.11 - 07:00 Uhr
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