
Nachdem der Landkreis Cuxhaven im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) die Standorte für Windkraftanlagen festgeschrieben hat und damit auch die planerischen Voraussetzungen für Erweiterungen bestehender Anlagen schaffte, plant die Firma Ingenieurbüro Windenergie GmbH aus Hambergen, den Windpark an der alten Bundestraße in Wittstedt auf der westlichen Seite zu erweitern. Dafür ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig.
Das Unternehmen habe bereits mit den dortigen Grundstückseigentümern Nutzungsverträge abgeschlossen, berichtete Lars Appel vom Ingenieurbüro dem Fachausschuss. Jetzt müssten die Voraussetzungen zum Bau geschaffen werden, besonders die naturschutzfachlichen Bedingungen gelte es sauber abzuarbeiten, erläuterte er. Denn gerade im Bereich Wittstedt müssten sie als Planer ein besonderes Auge auf den Bestand der Fledermäuse haben.
Vorgesehen sind in Wittstedt eine neue Anlage südlich der bereits bestehenden Windräder und vier nördlich davon. Sie sollen eine Nennleistung zwischen 2,5 und 3 Megawatt haben. „Damit werden wir doppelt so viel Ertrag erzielen“, erläuterte Appel den Ausschussmitgliedern.
Die Höhe der einzelnen Anlage soll zwischen 150 und 180 Meter betragen. „Niedrigere Anlagen sind aus heutiger Sicht unwirtschaftlich“, sagte Lars Appel. Das beratende Ausschussmitglied Herrmann Sulies plädierte dafür, eine Höhenbeschränkung von 150 Metern festzuschreiben, zumal die anderen neu geplanten Windkraftanlagen in Bramstedt-Lohe und Uthlede im Raumordnungsprogramm mit 150 Metern festgeschrieben seien. Einig war man sich aber, dass dies erst im jetzt folgenden Planungsverfahren erfolgen solle.
Auf dem Feuerwehrgerätehaus in Offenwarden ist Platz für 18 Module einer Photovoltaikanlage. Der dort erzeugte Strom soll komplett ins Stromnetz eingespeist werden. „Wir stehen zu 100 Prozent hinter der Nutzung von öffentlichen Dächern zur Energiegewinnung“, betonte der Ausschussvorsitzende Oliver Eberhard (Die Grünen).
Allerdings forderte er: „Die Samtgemeinde sollte sich in Sachen Beitritt zu solchen Betreibergesellschaften etwas zurückhalten und stattdessen Dachüberlassungsverträge ausarbeiten, die regeln, wie und zu welchen Bedingungen einschließlich der fiskalischen Modalitäten öffentliche Dächer an private Interessenten überlassen werden.“ Diesem Vorschlag folgte der Ausschuss einstimmig. (rk)
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