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Zweite Niederlage für GHB


Bremerhaven. Auch vor dem Arbeitsgericht Bremerhaven ist der Gesamthafenbetriebsverein (GHB) gestern unterlegen. Analog zu einem Urteil in Bremen erklärte es in 21 Fällen die Kündigungen gegen Mitarbeiter für unwirksam. Strittig ist die Sozialauswahl, die den Kündigungen zugrunde liegt. Von Gert-Ulrich Hensellek


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Noch sind die Urteile nicht rechtskräftig, und GHB-Geschäftsführer Hubertus Ritzke machte bereits während der Verhandlung deutlich, dass man als größte Leiharbeitsfirma der Hafenunternehmen bei einer Niederlage die nächst höhere Instanz anrufen wolle.

Bis auf den letzten Platz war gestern der Saal im Arbeitsgericht gefüllt. Die Zuschauer standen noch im Eingangsbereich. Neben den 21 Klägern und ihren Anwälten wollten weitere Betroffene der Kündigungswelle miterleben, wie das Gericht verfahren wird. „Für viele hier geht es um die Existenz“, sagte der Hafenarbeiter Andreas Hoeborn, der diese Verhandlung als Zuschauer verfolgte.

Insgesamt haben 198 geschasste Mitarbeiter Klage eingereicht, 101 davon in Bremerhaven. Die sind auf verschiedene Arbeitsgerichte verteilt. „Heute haben wir den Distributions- und Contai- nerbereich“, sagte Arbeitsrichterin Dr. Ursula Rinck. Am kommenden Montag muss sie über weitere Klagen gegen den GHB befinden.

Sozialauswahl angreifbar

Neben einer Absenkung der Tarife geht es im Kern jeweils um die Sozialauswahl, die der GHB zu Beginn der Krise bei den Kündigungen Anfang 2009 getroffen hatte. Während jüngere Beschäftigte, die nachträglich zum Containerbrücken- und Van-Carrier-Fahrer qualifiziert worden waren, bleiben durften, mussten ältere Arbeitnehmer ohne Zusatzqualifikationen gehen. Weil sie die Auswahl gebilligt hatten, gibt es von den Klägern auch gegen den Betriebsrat und die Gewerkschaft Verdi harsche Vorwürfe. „Der Arbeitgeber konnte in keinem Fall die Rechtmäßigkeit der Sozialauswahl nachweisen“, wertete die Richterin später in der Urteilsbegründung.

Der Forderung nach Entschädigung sowie sofortiger Wiedereinstellung mochte Dr. Ursula Rinck dagegen nicht folgen. Für die Kläger hatte ihr Wortführer Olaf Thun argumentiert, Arbeit sei im Hafen genug da, der GHB setzte dafür jedoch Fremdfirmen ein, die die Jobs für weniger Geld erledigten. Im Falle einer Niederlage sei der GHB durch den Streit in seiner Existenz bedroht.

Doch daran seien die Kläger nicht interessiert, sagte Thun: „Er darf nicht über Kopf gehen. Lasst uns das Kriegsbeil endlich begraben. Wir wollen einfach nur Beschäftigung“, sagte er unter Applaus aus dem Zuhörerraum.

Wenn der GHB bei seiner Haltung bleibt und den Instanzenweg wählt, können bis zu einem Urteil vor dem Bundesarbeitsgericht leicht zwei Jahre ins Land gehen. Beobachter setzen daher mehr auf eine politische Lösung.

Artikel vom 09.03.10 - 12:00 Uhr
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