Von Gerald Kistner
Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz erstatten ihren Behördenmitarbeitern nach entsprechenden Landesreisekostenverordnungen die fünf Cent höhere Fahrtkostenpauschale. Die Bundesregierung akzeptiere dies, erfuhr der finanzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Hermann Otto Solms, von der parlamentarischen Staatssekretärin im Finanzministerium, Nicolette Kressl. Er hatte verwundert über diese unterschiedlichen Regelungen für öffentliche Bedienstete in einigen Bundesländern und den übrigen Bürgern nachgefragt. Doch Kressl verwies nur lakonisch darauf, dass ja auch die anderen Bürger mehr Geld beim Finanzamt von der Steuer absetzen könnten, wenn sie dies begründeten. Doch diese Anträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf höhere Fahrtkostenpauschalen – das sogenannte Kilometergeld – werden von den Oberfinanzdirektionen bisher ausdrücklich abgelehnt.
Der Grund ist aus Sicht der Finanzbehörden klar: So lange das Bundesreisekostengesetz 30 Cent ausweist, gibt es auch nur höchstens diesen Betrag pro Kilometer steuerfrei. Und wie ein Sprecher des Ministeriums gestern bestätigte, sei ihm von Änderungsplänen für dieses Gesetz nichts bekannt. Dabei reichen die jetzigen 30 Cent normalerweise gar nicht zur Unterhaltung eines Autos aus, haben Verbraucherverbände nachgerechnet.
Beim Branchendienst „Steuertip“ wusste man gestern eine besondere Erklärung für diese Ungerechtigkeit. Von dem erhöhten Kilometergeld profitierten vor allem Mitarbeiter der Steuerverwaltung: Sie beanspruchten in den betroffen Bundesländern nach einer Meldung der Mitgliederzeitung der Deutschen Steuergewerkschaft den größten dienstlich genutzten Privatauto-Fuhrpark.