Hintergrund ist ein Brief, den Rademacher an alle Grundschulleiter verfasst hatte. „Wir bitten Sie/Dich ganz dringend, in den Beratungsgesprächen die Eltern nicht auf diese Möglichkeit der integrativen Beschulung in 2010/2011 hinzuweisen, wie dies leider bereits in Einzelfällen geschehen ist“, schrieb der Schulleiter. „Diese Information würde bei vielen Eltern Erwartungen wecken, die nicht erfüllt werden können, von dem Aufwand für abweisende Gespräche ganz zu schweigen.“
Nach dem neuen Schulgesetz haben Eltern lern- und sprachbehinderter Kinder vorübergehend ein Wahlrecht, ob sie ihr Kind auf ein Förderzentrum oder die Regelschule schicken.
Mit Oberschulrat abgestimmt
Zum Zeitpunkt der ersten Stellungnahme war Paulenz nicht bekannt, dass Rademacher den Brief mit dem zuständigen Oberschulrat abgestimmt hatte. Man könne darüber sprechen, ob der Brief besonders klug formuliert sei, räumte Paulenz ein. Rademacher habe jedoch verhindern wollen, dass bei Eltern falsche Hoffnungen geweckt würden. Denn faktisch gebe es im kommenden Schuljahr in einem Pilotprojekt der Georg-Büchner-Schule II nur für acht Kinder die Möglichkeit, gemeinsam mit Regelschülern unterrichtet zu werden.
„Es kann nicht sein, dass ein Schulleiter in Misskredit gerät, weil die Abstimmung im Schulamt nicht funktioniert“, kritisierte Eva Tiedge, Sprecherin des Zentralelternbeirates. Denn offenbar habe Rademacher nicht eigenmächtig gehandelt.
Am Dienstag hat das Schulamt nun einen Brief an Eltern verschickt, deren Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf demnächst auf weiterführende Schulen wechseln. Daraus geht hervor, dass die acht Plätze an der Georg-Büchner-Schule II für lernbehinderte Kinder vorgesehen sind, die aus Grundschulen südlich der Geeste kommen. Damit könnten im Süden alle in Betracht kommenden Kinder integrativ und wohnortnah beschult werden, sagt Paulenz. Das Schulgesetz werde damit im Süden voll abgedeckt.
In dem Schreiben an die Eltern heißt es weiter: „Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen, die aus den Grundschulen nördlich der Geeste kommen, werden wie bisher an Förderzentren für den Bereich Lernen wechseln.“ Erst mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 könne an den meisten Schulstandorten eine gemeinsame Beschulung angeboten werden. Für Eltern bestehe dann ein Wahlrecht.
Dass dieses erst ein Jahr später als in Bremen eingeräumt werden könne, wird so begründet: „Bei der gemeinsamen Beschulung von Kindern mit speziellen Förderbedarfen und Regelschulkindern müssen Sonderpädagogen und Regelschullehrkräfte eng zusammenarbeiten. Das ist für Lehrkräfte der weiterführenden Schulen neu. Auch muss der Lehrstoff so aufbereitet werden, dass alle Kinder entsprechend ihren Lernbedürfnissen erreicht werden können.“
Kritik der Elternvertreter
Tiedge hätte sich gewünscht, dass solch ein Schreiben schon früher an die Eltern geschickt worden wäre. „So darf mit Elternrechten nicht umgegangen werden“, sagte sie. „Sie hätten früher informiert werden müssen. Wir haben Anrufe von verunsicherten Eltern erhalten. Warum hat das Schulamt nicht von Anfang an einen offenen Brief geschrieben?“ Das Verfahren sei für sie alles andere als transparent.
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