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Strafanzeige gegen Hansa-Chefs

Bremerhaven (vda). Der Betriebsrat der drei Hansa-Heime hat Strafanzeige und Strafantrag gegen Geschäftsführer, Regional- und Heimleitung erstattet.

Der Arbeitgeber habe die Tätigkeit des Betriebsrates in strafbarer Weise behindert und gestört, teilte die Gewerkschaft Verdi in einem Schreiben an die Mitarbeiter mit. Laut Staatsanwaltschaft laufen die Ermittlungen noch. Hansa-Regionalleiterin Dorothee Herting wollte zu dem Vorwurf keine Stellung nehmen. Die Oldenburger Hansa-Gruppe ist Hauptgesellschafterin des Pflegezentrums und Seniorenheims am Bürgerpark sowie des Marie-von-Seggern-Heims.

„Seit dem Verkauf der ehemals städtischen Seniorenheime an die Hansa-Gruppe haben sich die Arbeits- und Einkommensbedingungen dramatisch verschlechtert“, sagte Verdi-Gewerkschaftssekretärin Hilde Sacharow. „Der Arbeitgeber droht mit Insolvenz. 35 Mitarbeiter sollten dazu gebracht werden, ihren Arbeitsplatz gegen Abfindung aufzugeben.“ Die Beschäftigten hätten dies aber abgelehnt.

„Hansa hält die Verträge nicht ein. Dabei wurde den Beschäftigten beim Verkauf vertraglich zugesichert, dass sie ihre Besitz- und Rechtsstände behalten“, so Sacharow weiter. In der Folge häuften sich die Arbeitsgerichtsprozesse zwischen Mitarbeitern und Arbeitgeber. Verdi ruft die Beschäftigten nun zu einer Protestkundgebung vor der Stadtverordnetenversammlung am 2. September auf. Dort soll über einen Antrag der Linken beraten werden. Sie fordern, dass die Stadt die Heime zurückkauft. Um 14.15 Uhr soll die Kundgebung vor dem Friedrich-Schiller-Haus in der Lloydstraße stattfinden. „Wir wollen zeigen, dass die Beschäftigten unter Existenzangst leiden“, sagte Sacharow.

Verdi fordert die Stadt auf, sich für die Rechte der Beschäftigten einzusetzen. Es habe sowohl Gespräche mit Verdi und Betriebsrat als auch mit den neuen Gesellschaftern gegeben, sagte Oberbürgermeister Jörg Schulz (SPD).

Der Magistrat habe einen Schiedsrichter vorgeschlagen. Verdi und Betriebsrat hätten jedoch den Gerichtsweg gewählt. „Aktuell sehe ich keinen Handlungsbedarf“, so Schulz. Nach der Gerichtsentscheidung zum Bestandsschutz der Mitarbeiter werde sich klären, ob die Stadt noch etwas tun könne.

Artikel vom 30.08.09 - 06:00 Uhr
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