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Nur noch alle fünf Jahre zur Wahl?


Bremerhaven. Nicht mehr alle vier Jahre, sondern nur noch alle fünf Jahre soll der Bürger zur Landtagswahl gerufen werden. Das fordert Bürgerschaftspräsident Christian Weber (SPD). Das sorge für mehr Beständigkeit in der Politik und würde zudem auch noch Kosten sparen. Von Klaus Mündelein


Über die Zusammensetzung der Bürgerschaft können die Wähler bislang alle vier Jahre bestimmen. Ist das zu oft? In der rot-grünen bild vergrößern
Über die Zusammensetzung der Bürgerschaft können die Wähler bislang alle vier Jahre bestimmen. Ist das zu oft? In der rot-grünen Koalition verfolgt man schon länger das Ziel, den Wähler nur noch alle fünf Jahre nach seiner Meinung zu fragen. Jetzt schlägt Bürgerschaftspräsident Christian Weber (SPD) erneut die Ausweitung der Wahlperiode auf fünf Jahre vor. Foto: dpa

Weber wollte seinen Vorschlag am Montag nicht gegenüber der NORDSEE-ZEITUNG erläutern. Von daher war die Öffentlichkeit auf Medienberichte angewiesen. Aber Webers Pressesprecher versicherte, dass die Gedanken des Präsidenten korrekt veröffentlicht worden seien. Er wolle sich persönlich nicht mehr äußern, da heute das Thema im zuständigen Ausschuss der Bürgerschaft behandelt werde.

Vorstoß von Rot-Grün

Dort dürfte Webers Vorschlag mit Freude aufgenommen werden. Denn bereits vor gut einem Jahr versuchten die Bürgerschaftsfraktionen von SPD und Grünen, die fünfjährige Legislatur- oder Wahlperiode durchzusetzen. Argument damals: Weil man ja die Hürden für Volksentscheide und Volksbegehren absenken werde, würden die Mitwirkungsrechte der Bürger keineswegs geschmälert, wenn man sie nur noch alle fünf Jahre zur Wahl einlade. Und die Parlamentarier würden so mehr Zeit gewinnen für die Sacharbeit fernab des Wahlkampfgetöses.

Damals mussten die Regierungsfraktionen ihren Vorschlag schnell wieder zurückziehen. Die anderen Parteien, deren Zustimmung man bei einer Verfassungsänderung braucht, fühlten sich überrumpelt. Weber will nun offenbar den aktuellen Reformschwung der Bürgerschaftsmehrheit nutzen, um die Verlängerung der Legislaturperiode erneut auf die Tagesordnung zu bringen.

Den Reformeifer hatte des Gutachten des ehemaligen Staatsgerichtshofs-Präsidenten Günter Pottschmidt ausgelöst. Der kritisierte darin die Praxis, Bürgerschaftsabgeordnete aus dem öffentlichen Dienst von der Arbeit zu befreien und trotzdem zusätzlich zur Diät weiter zu entlohnen. Das sei verfassungswidrig, so Pottschmidt. Die Fraktionen reagierten prompt. Sie wollen nun ein neues Abgeordnetengesetz schaffen, das den Abgeordneten neben der Parlamentsarbeit die berufliche Halbtagsbeschäftigung ermöglicht. Weitere Probleme wie zum Beispiel das der Ruhestandsregelung sollen dabei ebenfalls gelöst werden.

Weber sieht in der Verlängerung der Legislaturperiode auf fünf Jahre auch eine Sparmaßnahme. In einer Zeitspanne von 20 Jahren erspart man sich einen kompletten Wahlgang samt der Kosten.

Artikel vom 19.01.10 - 17:30 Uhr
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